151.83

Grossratsbeschluss über den Erwerb eines Bankgebäudes in Uznach und die Umgestaltung als Bezirksgebäude See

vom 04.12.1986 (Stand 04.12.1986)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 7. Januar 1986 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 6 629 000.– für den Erwerb eines Bankgebäudes in Uznach und die Umgestaltung als Bezirksgebäude See werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge ein Kredit von Fr. 5 698 000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist von 1987 bis 1996 belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlages bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 21–117