234.12

Beschluss des Technikumsrates des Neu-Technikums Buchs betreffend anzuwendende Verfahrensvorschriften

vom 05.02.1992 (Stand 19.05.1992)

Der Technikumsrat des Neu-Technikums Buchs

beschliesst

gestützt auf Art. 15 lit. a der Vereinbarung über das Neu-Technikum Buchs

Ziff. 1

Für sämtliche Verfahren vor dem Technikumsrat und vor ihm unterstellten Kommissionen und Amtsstellen werden die Vorschriften der st.gallischen Verwaltungsrechtspflegegesetzgebung sachgemäss angewendet.

nGS 27–55