234.60

Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen

vom 17.02.1999 (Stand 01.05.1999)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 8. September 1998 Kenntnis genommen und

erlässt

in Anwendung von Art. 55 Ziff. 6 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 und Art. 40 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung vom 19. Juni 1983

als Beschluss:

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen bei.

Ziff. 2

Die Regierung wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

nGS 34–23