271.43
Grossratsbeschluss über die Erhaltung des Alten Bades Pfäfers
vom 06.01.1983 (Stand 06.01.1983)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 14. April 1982 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen errichtet zusammen mit den politischen Gemeinden Pfäfers und Bad Ragaz, der Thermalbäder und Grand-Hotels Bad Ragaz AG sowie der Vereinigung der Freunde von Bad Pfäfers die Stiftung Altes Bad Pfäfers.
Der Staat bringt die Liegenschaft Altes Bad Pfäfers in die Stiftung ein.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Stiftungsurkunde zu unterzeichnen.
Ziff. 2
Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 4 194 500.– für die Restaurierung des Alten Bades Pfäfers werden genehmigt.
Ziff. 3
Die Stiftung Altes Bad Pfäfers erhält an die Kosten der Restaurierung des Alten Bades Pfäfers einen Staatsbeitrag von Fr. 2 424 500.– aus dem Lotteriefond.
Ziff. 4
Der ausstehende Bundesbeitrag wird zu Fr. 700 000.– einem Vorschusskonto bei der Finanzverwaltung belastet.
Das Vorschusskonto ist zulasten des Lotteriefondes zu verzinsen.
Ziff. 5
Die Arbeitsvergebungen bedürfen der Genehmigung des Baudepartementes, Projektänderungen der Genehmigung des Regierungsrates.
Dem Baudepartement steht die Aufsicht über die Bauarbeiten zu. In die Baukommission werden zwei Beauftragte des Staates abgeordnet.
Ziff. 6
Über Staatsbeiträge für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 7
Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 18–13