273.05
Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Naturmuseums St.Gallen
vom 27.11.2012 (Stand 27.11.2012)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 13. März 2012 Kenntnis genommen und erlässt
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet der politischen Gemeinde St.Gallen an den Neubau des Naturmuseums St.Gallen einen Kantonsbeitrag von Fr. 7 000 000.−.
Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2013 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2
Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt.
Ziff. 3
Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt unter der Voraussetzung, dass:
die politische Gemeinde St.Gallen einen Verpflichtungskredit von Fr. 19 800 000.− beschliesst;
die Walter und Verena Spühl-Stiftung einen Beitrag von Fr. 13 000 000.− leistet;
Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen nach der kantonalen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben werden.
Ziff. 4
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 48–11