321.921.5

Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung der Notfallstation am Spital Walenstadt

vom 10.06.2008 (Stand 10.06.2008)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 23. Oktober 2007 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 4 900 000.– für die Erweiterung der Notfallstation am Spital Walenstadt werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 4 900 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert fünf Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Der Kantonsrat gewährt Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, abschliessend.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 43–129