322.912
Grossratsbeschluss über zusätzliche Wohnheime für geistig und psychisch Behinderte in Wil
vom 10.05.1996 (Stand 10.05.1996)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 24. Oktober 1995 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 15 660 000.– für die Anpassung, Erneuerung und Einrichtung von Wohnheimen für geistig und psychisch Behinderte in den Stationshäusern 6 und 10 der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug eines Beitrags des Bundesamtes für Sozialversicherung von Fr. 6 515 000.– ein Kredit von Fr. 9 145 000.– gewährt.
Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer fünfzehnjährigen Tilgungsfrist von 1997 bis 2011 belastet.
Ziff. 3
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen, baulichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 4
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 31–82