322.918

Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil

vom 14.08.2018 (Stand 15.02.2022)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Dezember 20171 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:2

Ziff. 1

Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten, in der Fassung nach dem Nachtrag zu diesem Erlass, von Fr. 20'400'000.– für die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 6'250'000.– ein Kredit von Fr. 14'150'000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2020 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

nGS 2018-053