325.71

Grossratsbeschluss über die Übernahme der Ostschweizerischen Pleoptik- und Orthoptikschule durch den Staat

vom 12.11.1987 (Stand 01.01.1988)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 7. Juli 1987 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Der Staat übernimmt am 1. Januar 1988 die Ostschweizerische Pleoptik- und Orthoptikschule St.Gallen (OPOS). Die Genossenschaft Ostschweizerische Pleoptik- und Orthoptikschule OPOS überträgt ihm die zur Ostschweizerischen Pleoptik- und Orthoptikschule St.Gallen gehörende Liegenschaft einschliesslich Inventar.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, den für die Übernahme erforderlichen Vertrag abzuschliessen.

Ziff. 2

Zur Deckung der Übernahmekosten wird nach Abzug des von der Genossenschaft Ostschweizerische Pleoptik- und Orthoptikschule OPOS zurückzuerstattenden Baubeitrags von Fr. 310 000.– ein Kredit von Fr. 2 190 000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Konto «Verwaltungsliegenschaften, zehnjährige Tilgungsfrist 1988 bis 1997» belastet.

Ziff. 3

Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 365 000.– für die Einrichtung der Sehschule im Erdgeschoss und der Schule für Orthoptistinnen im Dachgeschoss sowie das Konzept mit Kosten von Fr. 650 000.– für die Umnutzung der freibleibenden Geschosse werden genehmigt.

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 1 015 000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Konto «Verwaltungsliegenschaften, zehnjährige Tilgungsfrist 1988 bis 1997» belastet.

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 4

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 22–80