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Kantonsratsbeschluss über Beiträge an Sterbehospiz-Einrichtungen im Kanton St.Gallen

vom 21.11.2017 (Stand 01.01.2018)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 27. Februar 2017 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen leistet dem Verein «Freunde stationäres Hospiz St.Gallen» und dem Zweckverband «Pflegeheim Werdenberg» jährliche Beiträge an die Leistungserbringung von Sterbehospiz-Einrichtungen, die auf der kantonalen Pflegeheimliste aufgeführt sind.

Die Beiträge werden nach der Anzahl effektiver Aufenthaltstage von Personen bemessen, die beim Eintritt in die Sterbehospiz-Einrichtung im Kanton St.Gallen wohnten.

Die Kantonsbeiträge werden je Trägerschaft erstmals im Budget 2018 eingestellt.

Ziff. 2

Die Regierung wird ermächtigt, den Bedarf an Plätzen in den Sterbehospiz-Einrichtungen nach Ziff. 1 dieses Erlasses zu bezeichnen. Die Höchstzahl beträgt 20 Plätze.

Ziff. 3

Das zuständige Departement wird ermächtigt, in Leistungsvereinbarungen mit den Trägerschaften der Sterbehospiz-Einrichtungen nach Ziff. 1 dieses Erlasses nach Massgabe des bereitgestellten Angebots die Beiträge und deren Auszahlung zu regeln.

Ziff. 4

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 2018-006