325.923
Kantonsratsbeschluss über Beiträge an Sterbehospiz-Einrichtungen im Kanton St.Gallen
vom 21.11.2017 (Stand 01.01.2018)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 27. Februar 2017 Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet dem Verein «Freunde stationäres Hospiz St.Gallen» und dem Zweckverband «Pflegeheim Werdenberg» jährliche Beiträge an die Leistungserbringung von Sterbehospiz-Einrichtungen, die auf der kantonalen Pflegeheimliste aufgeführt sind.
Die Beiträge werden nach der Anzahl effektiver Aufenthaltstage von Personen bemessen, die beim Eintritt in die Sterbehospiz-Einrichtung im Kanton St.Gallen wohnten.
Die Kantonsbeiträge werden je Trägerschaft erstmals im Budget 2018 eingestellt.
Ziff. 2
Die Regierung wird ermächtigt, den Bedarf an Plätzen in den Sterbehospiz-Einrichtungen nach Ziff. 1 dieses Erlasses zu bezeichnen. Die Höchstzahl beträgt 20 Plätze.
Ziff. 3
Das zuständige Departement wird ermächtigt, in Leistungsvereinbarungen mit den Trägerschaften der Sterbehospiz-Einrichtungen nach Ziff. 1 dieses Erlasses nach Massgabe des bereitgestellten Angebots die Beiträge und deren Auszahlung zu regeln.
Ziff. 4
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 2018-006