451.5

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

vom 29.07.2008 (Stand 07.08.2012)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 4. Dezember 20071 Kenntnis genommen und

erlässt

gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20012

als Beschluss:3

Ziff. 1

Der Regierungsbeschluss vom 4. Dezember 2007 über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen4 wird genehmigt.

Ziff. 1a

Der Nachtrag vom 13. März 2012 zum Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen5 wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum.6

nGS 44-113