451.6

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten

vom 16.11.2010 (Stand 16.11.2010)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 2. März 20101 Kenntnis genommen und

erlässt

gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20012

als Beschluss:3

Ziff. 1

Der Regierungsbeschluss vom 2. März 20104 über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum.5

Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt:6 Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des RRB über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten wurde am 16. November 2010 rechtsgültig, nachdem innerhalb der Referendumsfrist vom 5. Oktober bis 15. November 2010 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist.7 Der Erlass wird ab 16. November 2010 angewendet.

nGS 46–19