451.60

Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten

vom 02.03.2010 (Stand 16.11.2010)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011

als Beschluss:2

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten3 bei.

Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.4

nGS 46–20