713.992

Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2011

vom 09.08.2011 (Stand 09.08.2011)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 4. Januar 2011 Kenntnis genommen und

erlässt

in Anwendung von Art. 1 Bst. a und Art. 6 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 7. Februar 19711, Art. 56 und 57 des eidgenössischen Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20. Dezember 19572 sowie Art. 13 ff. der eidgenössischen Verordnung über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KFEV) vom 4. November 20093

als Beschluss:4

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 7 537 466.– zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2011.

Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2012 innert fünf Jahren abgeschrieben.

Ziff. 2

Die Regierung wird ermächtigt, die Leistungsvereinbarung für das Jahr 2011 über die Finanzierung der Infrastrukturdarlehen an die Schweizerische Südostbahn AG abzuschliessen.

Ziff. 3

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.5

nGS 46–97