732.43
Grossratsbeschluss über den Bau einer Thurbrücke bei Lütisburg samt Geh- und Radweg entlang der Toggenburger Strasse
vom 07.04.1994 (Stand 07.04.1994)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17. August 1993 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Das Projekt für den Bau einer Thurbrücke bei Lütisburg samt Geh- und Radweg entlang der Toggenburger Strasse mit Kosten von Fr. 7 547 000.– (nach Abzug des Bundesbeitrags) wird genehmigt.
Ziff. 2
Die Baukredite werden im jährlichen Voranschlag eingeholt.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 4
Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Ziff. 6
Dieser Beschluss wird wie folgt angewendet:
Ziff. 1 bis 4 ab Rechtsgültigkeit;
Ziff. 5 durch Beschluss des Regierungsrates.
Ziff. 7
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 29–26