732.44
Grossratsbeschluss über den Neu- und Umbau des Autobahnpolizei-Stützpunktes Thal-Buriet
vom 11.04.1996 (Stand 11.04.1996)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 8. August 1995 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 12 627 100.– für den Neu- und Umbau des Autobahnpolizei-Stützpunktes Thal-Buriet werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Bundesbeitrags von Fr. 6 601 800.– ein Kredit von Fr. 6 025 300.– gewährt.
Ein Teilkredit von Fr. 1 257 500.– wird dem Konto 5020.750 belastet.
Der verbleibende Teilkredit von Fr. 4 767 800.– wird dem Konto «Verwaltungsliegenschaften, Hochbauten, 10jährige Tilgungsfrist 1997 bis 2006» belastet.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 31–69