732.45

Grossratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Bazenheid

vom 06.11.1997 (Stand 06.11.1997)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 16. September 1996 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Art. 1

Dem Projekt für den Bau einer Umfahrungsstrasse Bazenheid mit einem Kostenvoranschlag von 125 Mio. Franken (Preisstand 1996) wird zugestimmt. Die vereinfachte Verzweigung Cholberg wird für den motorisierten Verkehr auf die Fahrtrichtung von Wil nach Bazenheid beschränkt (Präzisierung im beiliegenden Plan).

Art. 2

Die Baukredite werden im jährlichen Voranschlag eingeholt.

Art. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Art. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Art. 5

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 33–11