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Kantonsratsbeschluss über die Kapazitätsanpassung der Kantonsstrasse Nr. 8, Wil, Georg-Renner-Strasse–Flawiler Strasse–Toggenburger Strasse

vom 06.08.2013 (Stand 06.08.2013)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 16. Oktober 2012 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

Ziff. 1

Das Projekt über die Kapazitätsanpassung der Kantonsstrasse Nr. 8, Wil, Georg-Renner-Strasse–Flawiler Strasse–Toggenburger Strasse mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 8 909 000.– (Preisstand Juli 2011) wird genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kostenbeteiligung der Stadt Wil ein Kredit von Fr. 8 869 000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Strassenfonds belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Ziff. 4

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bewilligt die Regierung.

Ziff. 5

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 6

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 2013-007