732.50
Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kantonsstrasse Nr. 125 in Wil
vom 28.06.2016 (Stand 28.06.2016)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 8. September 2015 Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:
Ziff. 1
Das Projekt über die Instandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kantonsstrasse Nr. 125 in Wil, mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 9'500'000.– (Preisbasis September 2014), wird genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 9'500'000.– gewährt.
Der Kredit wird dem Strassenfonds belastet.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 2016-082