854.111

Regierungsratsbeschluss über die Dauer der Fischereipachten

vom 27.04.1993 (Stand 01.07.1993)

Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen

erlassen

als Beschluss:

Art. 1 Verpachtung

Die laufenden Fischereipachten dauern bis 31. Dezember 1994.

Das Finanzdepartement kann sie bis 31. Dezember 1995 verlängern.

Art. 2 Auflösung

Der Pächter kann die Auflösung der laufenden Pacht auf 31. Dezember 1993 verlangen.

Art. 3 Vollzugsbeginn

Dieser Beschluss wird ab 1. Juli 1993 angewendet.

nGS 28–51