854.352

Grossratsbeschluss über den Neubau der Fischzuchtanstalt Weesen

vom 17.06.1993 (Stand 17.06.1993)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 9. März 1993 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 3 821 000.– für den Neubau der Fischzuchtanstalt Weesen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Beitrags aus dem Fond für fischereiliche Verbesserungen (Konto 7410 der Staatsrechnung) von Fr. 100 000.– ein Kredit von Fr. 3 721 100.– gewährt.

Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 10jährige Tilgungsfrist von 1994 bis 2003» belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 28–69