864.10
Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse
vom 10.06.2018 (Stand 10.06.2018)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 29. März 20161 Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Kanton leistet der St.Galler Pensionskasse eine Einmaleinlage von Fr. 128'000'000.–.
Er leistet die Einmaleinlage innert eines Monats nach Rechtsgültigkeit dieses Erlasses.
Ziff. 2
Der Kantonsbeitrag wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2019 innert 35 Jahren abgeschrieben.
nGS 2018-057