914.711

Gebührentarif für die amtliche Vermessung

vom 15. Februar 2000 (Stand 1. März 2000)

Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 18 lit. b des Gesetzes über die amtliche Vermessung vom 26. November 19951 als Gebührentarif:2

0. Allgemein

Die Mehrwertsteuer ist in die Gebührenansätze nach diesem Gebührentarif nicht eingerechnet.

1. Nachführung

10.

Gebäude Fr.

101. Aufnahme eines Gebäudes:

101.1

mit Neuwert bis Fr. 1 200 000.– . . . . . . . . . . . . . . . . 350.– bis 1200.–

101.2 mit Neuwert über Fr. 1 200 000.–: 1 Promille des

Neuwertes, im Rahmen von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1201.– bis 3500.–

102.

Aufnahme von An- und Umbauten . . . . . . . . . . . . . 350.– bis 1000.–

103.

Löschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 300.–

Grenz- und Kulturänderungen sowie Hand- 11 änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kosten des Geometers zusätzlich Gebühr nach Nr. 10.07 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung vom 4. Juli 19953

nGS 35–30

2. Bezug von Daten in numerischer Form

20. Investitionskosten

201. Dauerbezüger

201.1 Gesamter Grunddatensatz

Fr. je Hektare bezogene

Toleranzstufe

Gebietsfläche

201.111 Stadtgebiete

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.—

201.122

Überbaute Gebiete und Bauzonen . . . . . . . . . . . . 60.—

201.133

Intensiv genutzte Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.—

201.14 4

Extensiv genutzte Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . —.50

201.15 5

Alpgebiete und unproduktive Gebiete . . . . . . . . . —.50

201.2 Teilbezug

Prozent der Investitions-

Informationsebene

kosten nach Ziff. 201.1

201.21 Fixpunkte

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

20 Prozent

201.22

Liegenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Prozent

201.23 Bodenbedeckung mit Gebäude

. . . . . . . . . . . . . . . . 30 Prozent

201.24

Einzelobjekte/Linienelemente und Rohrleitungen . 10 Prozent

201.25 …4

201.26 Nomenklatur, Adressen, administrative Einteilung

(als Einzelbezug oder zusammen, jedoch ohne Ziffern 201.21 bis 201.24)5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Prozent

202. Gelegentliche Bezüger

202.1

Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 201

202.2 Private Verwendung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent der

Investitionskosten nach Ziff. 201

21. Betriebskosten

211. Dauerbezüger

211.1

Je Vertragsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

0,5 Prozent der

Investitionskosten nach Ziff. 201 (wenigstens Fr. 100.–)

212. Gelegentliche Bezüger

Fr. je Bezug

212.1

Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.—

212.2 Private Verwendung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.—

22. Daten im Rasterformat

220. Investitionskosten

220.1 Dauerbezüger

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 10.– je

Quadratdezimeter nutzbare Planfläche im Originalmassstab

220.2 Gelegentliche Bezüger

220.21

Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 220.1

220.22 Private Verwendung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent der

Investitionskosten nach Ziff. 220.1

221. Betriebskosten

221.1 Dauerbezüger

221.11

Je Vertragsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 220.1 (wenigstens Fr. 100.–)

221.2 Gelegentliche Bezüger

Fr. je Bezug

221.21

Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.—

221.22 Private Verwendung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.—

23. Provisorisch numerisierte Daten

230. Investitionskosten

230.1 Dauerbezüger

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

50 Prozent der

Investitionskosten nach Ziff. 201

230.2 Gelegentliche Bezüger

230.21

Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 230.1

230.22 Private Verwendung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent der

Investitionskosten nach Ziff. 230.1

231. Betriebskosten

231.1 Dauerbezüger

231.11

Je Vertragsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 230.1 (wenigstens Fr. 100.–)

231.2 Gelegentliche Bezüger

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. je Bezug

231.21

Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.—

231.22 Private Verwendung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.—

3. Bezug von Plänen

Investitions- und Betriebskostenanteil Fr. nach Planformat

31.

Pläne bis und Format A 3 eines nicht zusammenhängenden Gebiets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gebührenfrei

32. Pläne ab Format A3 bis und mit Format A2

. . . . .

50.—

33. Pläne ab Format A2

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.—

34. Besondere Planausgaben

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.—

46. Bezug von Daten der Informationsebene

Höhen Die nachfolgenden Tarifmodelle gelten für alle Toleranzstufen in Höhenlagen unter 2000 m über Meer.7

41. Tarif Digitales Terrainmodell (roh)

Fr. je Hektare bezogene

Bezugsfläche in Hektaren

Gebietsfläche

411. für die ersten 1000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

0.80

412. für die weiteren 1000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.75

413. für die weiteren 2000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.70

414. für die weiteren 5000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.65

415. für die weiteren 10 000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.60

416. für die weiteren 20 000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.55

417. für die weiteren 50 000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.50

418. für die weiteren 100 000 bis höchstens 250 000

. . . 0.45

42. Tarif Digitales Terrainmodell (grid2

Fr. je Hektare bezogene

Bezugsfläche in Hektaren

Gebietsfläche

421. für die ersten 1000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

0.600

422. für die weiteren 1000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.565

423. für die weiteren 2000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.530

424. für die weiteren 5000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.495

425. für die weiteren 10 000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.460

426. für die weiteren 20 000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.425

427. für die weiteren 50 000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.390

428. für die weiteren 100 000 bis höchstens 250 000

. . . 0.350

Schlussbestimmungen

1.

Der Gebührentarif vom 15. Januar 19968 wird aufgehoben.

2.

Dieser Gebührentarif wird ab 1. März 2000 angewendet.

6.

Ganze Ziff. 4 eingefügt durch II. Nachtrag der V zum VermG.

7.

Art. 52 Abs. 1 der V zum VermG, sGS 914.71.

8.

nGS 31–26 (sGS 914.711).

4.

Aufgehoben durch II. Nachtrag zur V zum VermG.

5.

Geändert durch II. Nachtrag zur V zum VermG.