Abschreibungen ab 2010 (18)(30 kB, PDF)

Merkblatt 18

Abschreibungen

Kanton St. Gallen

Diese Abschreibungsrichtlinien entsprechen den Ansätzen gemäss «Merkblatt A 1995 – Geschäftliche Betriebe» von der Eidg. Steuerverwal- tung (www.estv.admin.ch -> Direkte Bundessteuer -> Merkblätter) und den Beilagen zum Kreisschreiben Nr. 15 vom 27. 9. 1994. Die detaillier- ten Ansätze und Ansätze für Unternehmen wie Elektrizitätswerke, Luftseilbahnen, Schifffahrtsanlagen befinden sich auch im St.Galler Steuer-

buch (StB) 41 Nr. 2ff.

Abschreibungssätze

vom Buchwert

(vom Anschaffungs-

wert: Reduktion der

Ansätze um die

Hälfte)

Ausgleichszuschläge

für Überabschrei-

bungen (Art. 23

Abs. 4 StV)

Endwerte

(Art. 23

Abs. 2 StV)

in % des

Verkehrswertes

1. Normalansätze

Wohnhäuser von Immobiliengesellschaften und Personalwohnhäusern

1,5%

50%

75%

Geschäftshäuser, Büro- u. Bankgebäude, Warenhäuser, Kinogebäude

3%

45 %

50%

Gebäude des Gastwirtschaftsgewerbes und der Hotellerie

4%

45%

50%

Fabrikgebäude, Lagergebäude und gewerbliche Bauten

(spez. Werkstatt- und Silogebäude)

7%

40%

25%

Dient ein Gebäude verschiedenen geschäftlichen Zwecken (z. B. Werkstatt,

Büro, Wohnungen), so sind die einzelnen Abschreibungssätze angemessen

zu berücksichtigen.

Hochregallager und ähnliche Einrichtungen

15%

30%

——-

Fahrnisbauten auf fremdem Grund und Boden

20%

24%

——-

Gleisanschlüsse

20%

24%

——-

Tanks (inkl. Zisternenwaggons), Container

20%

24%

——-

Wasserleitungen zu industriellen Zwecken

20%

24%

——-

Geschäftsmobiliar, Werkstatt- und Lagereinrichtungen mit Mobiliarcharakter

25%

21%

——-

Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken

30%

18%

——-

Transportmittel aller Art ohne Motorfahrzeuge, insbesondere Anhänger

30%

18%

——-

Immaterielle Werte, die der Erwerbstätigkeit dienen, wie Patent-, Firmen-,

Verlags-, Konzessions-, Lizenz- und andere Nutzungsrechte; Goodwill

40%

12%

——-

Automatische Steuerungssysteme

40%

12%

——-

Büromaschinen

40%

12%

——-

Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software)

40%

12%

——-

Maschinen, die in erhöhtem Masse schädigenden chemischen

Einflüssen ausgesetzt sind

40%

12%

——-

Maschinen die vorwiegend im Schichtbetrieb eingesetzt sind, oder die

unter besonderen Bedingungen arbeiten, wie z. B. schwere Stein-

bearbeitungsmaschinen, Strassenbaumaschinen

40%

12%

——-

Motorfahrzeuge aller Art

40%

12%

——-

Sicherheitseinrichtungen, elektronische Mess- und Prüfgeräte

40%

12%

——-

Hotel- und Gastwirtschaftsgeschirr sowie Hotel- und

Gastwirtschaftswäsche

45%

9%

——-

Werkzeuge, Werkgeschirr, Maschinenwerkzeuge, Geräte, Gebinde,

Gerüstmaterial, Paletten usw.

45%

9%

——-

2. Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen

Im Sinne von Art. 5 der Verordnung über den Liegenschaftenunterhalt (SR 642.116) können solche Investitionen an bestehenden Bauten direkt

ganz abgeschrieben werden. Sind die Investitionen jedoch bilanziert, richten

sich künftige Abschreibungen nach den Normalansätzen (Ziffer 1)

der Anlagegüter, zu denen sie gehören.

2010 V1