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StB 44 Nr. 4
Betriebskosten bei Eigengebrauch
Art der Auslagen | Betriebskosten Besitzbedingt nutzungsbedingt | |
abziehbar | nicht abziehbar | |
1. Kosten für Strom, Gas, Heizöl, Kehricht, | ||
Wasser und Abwasser | ||
- Verbrauchskosten (inkl. Grundgebühr) | – | x |
2. Kosten für das Telefonabonnement und | ||
Konzessionsgebühren für Radio und | ||
Fernsehen | – | x |
3. Sach- und Haftpflichtversicherungen | ||
- Gebäudeversicherung (GVA) | X | – |
- Gebäudehaftpflichtversicherung | x | – |
- Wasserschaden- und Glasbruchversicherung | x | – |
4. Grundsteuern und Unterhaltsperimeter | x | – |
Die obigen Ausführungen gelten gleichermassen bei Stockwerkeigentum. Dabei sind Hauswart- kosten zu 50% abzugsfähig. Auch die Verwaltungskosten gehören zu den abzugsfähigen Ausla- gen. Für den Abzug von Unterhaltskosten bei Stockwerkeigentum sei auf die Ausführungen in
StB 44 Nr. 2 verwiesen.
01.01.2026 -1- | ersetzt 01.07.2011 |