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StB 44 Nr. 4

Betriebskosten bei Eigengebrauch

Art der Auslagen

Betriebskosten

Besitzbedingt nutzungsbedingt

abziehbar

nicht abziehbar

1. Kosten für Strom, Gas, Heizöl, Kehricht,

Wasser und Abwasser

- Verbrauchskosten (inkl. Grundgebühr)

x

2. Kosten für das Telefonabonnement und

Konzessionsgebühren für Radio und

Fernsehen

x

3. Sach- und Haftpflichtversicherungen

- Gebäudeversicherung (GVA)

X

- Gebäudehaftpflichtversicherung

x

- Wasserschaden- und Glasbruchversicherung

x

4. Grundsteuern und Unterhaltsperimeter

x

Die obigen Ausführungen gelten gleichermassen bei Stockwerkeigentum. Dabei sind Hauswart- kosten zu 50% abzugsfähig. Auch die Verwaltungskosten gehören zu den abzugsfähigen Ausla- gen. Für den Abzug von Unterhaltskosten bei Stockwerkeigentum sei auf die Ausführungen in

StB 44 Nr. 2 verwiesen.

01.01.2026 -1-

ersetzt 01.07.2011