343.120

Beschluss über den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

Vom 03.07.2006 (Stand 01.01.2007)

Der Kantonsrat Schaffhausen,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Schaffhausen genehmigt den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 29. Oktober 2004.

Art. 2

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug des Konkordates beauftragt und ermächtigt, künftige Änderungen und Ergänzungen zu genehmigen.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt zusammen mit dem Konkordat in Kraft1. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen2 und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Abl. 2006, S. 891