343.120
Beschluss über den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen
Vom 03.07.2006 (Stand 01.01.2007)
Der Kantonsrat Schaffhausen,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Schaffhausen genehmigt den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 29. Oktober 2004.
Art. 2
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug des Konkordates beauftragt und ermächtigt, künftige Änderungen und Ergänzungen zu genehmigen.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt zusammen mit dem Konkordat in Kraft1. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen2 und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Abl. 2006, S. 891