Steuern 2018 JP Wegleitung Sekundäre Steuerpflicht
Wegleitung bei wirtschaft- Kanton Schaffhausen licher Zugehörigkeit für juristische Personen
Juristische Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung ausserhalb des Kantons Schaffhausen sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehö- rigkeit steuerpflichtig, wenn sie:
a) Teilhaber an Geschäftsbetrieben im Kanton sind;
b) im Kanton Betriebsstätten unterhalten;
c) an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche Rechte oder diesen wirtschaftlich gleichzuachtende persönliche Nutzungsrechte haben.
Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf die Teile des Gewinns und Kapitals, für die nach Buchstabe a – c eine Steuerpflicht im Kanton Schaffhausen besteht.
Gemäss Steuerharmonisierungsgesetz ist es grundsätzlich nicht notwendig, bei sekundärer Steuerpflicht im Kanton Schaffhausen unsere Steuererklärung auszufüllen. Es genügt, wenn Sie uns innerhalb der Einreichefrist folgende Unterlagen einsenden:
1. Schaffhauser Steuererklärung, Seite 1 Allgemeine Angaben ausgefüllt, Seiten 2 + 3 nur Eintrag der entsprechenden Steuerfaktoren
für den Kanton Schaffhausen, Unterschrift auf Seite 4
2. Kopie der Steuererklärung Ihres Sitzkantons inklusive Beilagen und Jahresrechnung
3. Ausgefülltes Formular 8c «Steuerausscheidung» oder eigene Berechnung der Steuerausscheidung
4. Ihnen zugestellte und vorbeschriftete Steuererklärung mit den oben genannten Unterlagen
Aufgrund dieser Angaben werden die steuerbaren Faktoren erfasst und Ihnen die Steuerrechnung zugestellt. Weitere Angaben zum Aus- füllen der Steuererklärung entnehmen Sie der Wegleitung zur Steuererklärung für Kapitalgesellschaften.