125.434.1

Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Richteramt Olten-Gösgen

Vom 19.10.1988 (Stand 19.10.1988)

Der Kantonsrat von Solothurn

gestützt auf § 8 Absatz 2 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 13. März 19771

nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 16. August 19882

beschliesst:

Art. 1

Für die Amtei Olten-Gösgen wird die Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten definitiv geschaffen.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

GS 91, 217