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Anrechnung und Entschädigung von zusätzlichen Arbeiten der Lehrkräfte an den Kantonsschulen
Anrechnung und Entschädigung von zusätzlichen Arbeiten der Lehrkräfte an den Kantonsschulen R des Erziehungs-Departementes vom 13. Juli 1976
1. Für die Erfüllung folgender Aufgaben wird eine Stundenreduktion gewährt :
a) Tätigkeit als Bibliothekar (je nach Arbeitsbelastung) ½ -1 Jahresstun- 1 de ); b) Organisation und Betreuung naturwissenschaftlicher Sammlungen 1 Jahresstunde;
c) Mentorat für eine neu zu betreuende Lehrkraft im ersten Schuljahr: Grundentschädigung 300 Franken zusätzlich pro Schulbesuch mit Gespräch 50 Franken im Maximum 800 Franken pro Jahr.
Mentorat für eine im zweiten Schuljahr zu betreuende Lehrkraft: Grundentschädigung 150 Franken zusätzlich pro Schulbesuch mit Gespräch 50 Franken 2 im Maximum 400 Franken pro Jahr. )3
2.
) Für die Erfüllung folgender Aufgaben wird eine Entschädigung oder eine Stundenreduktion gewährt: a) Klassenlehrer für 2 und mehr Klassen: ¼ Jahresstunde oder die entsprechende Entschädigung; 4 b) ... )
3.
Anrechnung oder Entschädigung für die Mitarbeit in ständigen oder länger dauernden Kommissionen der Schule werden je nach Arbeitsbelastung und Umständen von Fall zu Fall entschieden.
4.
Die Entschädigung der Fachvorstände wird auf Grund der Erfahrungen 5 separat geregelt... )
5.
Die Kantonale Rektorenkonferenz stellt dem Erziehungs-Departement rechtzeitig, das heisst spätestens Ende Mai und Mitte Dezember, über die Anrechnungen, die im folgenden Semester gewährt werden sollen, An- 6 trag. ) Ebenso hat sie die Begehren um Auszahlung von Entschädigungen rechtzeitig dem Erziehungs-Departement einzureichen.