416.353.210.5
Interkantonale Fachklassen für Fernsehund Radioelektriker- sowie Fernseh- und Radioelektroniker-Lehrlinge
Interkantonale Fachklassen für Fernsehund Radioelektriker- sowie Fernseh- und Radioelektroniker-Lehrlinge Vf des Erziehungs-Departementes vom 25. April 1977
Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 24 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom1
20.
September 1963 ), Artikel 19 der Verordnung vom 30. März 1965 zum 2 Bundesgesetz über die Berufsbildung ) und auf § 1 litera e der Vollzugs- 3 verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April 1973 )
verfügt:
1.
Mit Beginn des Schuljahres 1977/1978 werden alle Fernseh- und Radioelektriker- sowie Fernseh- und Radioelektroniker-Lehrlinge für den obligatorischen Unterricht interkantonalen Fachklassen zugewiesen.
2.
Fernseh- und Radioelektriker- sowie Fernseh- und Radioelektroniker- Lehrlinge des ersten Lehrjahres der Schulkreise Grenchen, Solothurn, Balsthal und Olten besuchen den Unterricht an der Gewerbeschule in Brugg.
3.
Fernseh- und Radioelektriker- sowie Fernseh- und Radioelektroniker- Lehrlinge der Schulkreise Breitenbach und Dornach besuchen den Unterricht wie bisher an der Gewerbeschule der Stadt Basel.