416.353.225.1
Zuweisung der Holzbildhauer-Lehrlinge an die kantonale Schnitzlerschule in Brienz/BE
Zuweisung der Holzbildhauer-Lehrlinge an die kantonale Schnitzlerschule in Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987
Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die 1 Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986 )
verfügt:
1.
Mit Beginn des Schuljahres 1987/88 werden die Holzbildhauer-Lehrlinge für den fachkundlichen Unterricht der kantonalen Schnitzlerschule in Brienz/BE zugewiesen.
2.
Den allgemeinbildenden Unterricht besuchen die Holzbildhauer- Lehrlinge im Schulkreis, in dem der Lehrbetrieb seinen Sitz hat.
3.
Holzbildhauer-Lehrlinge, welche bereits in der Ausbildung stehen, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.