416.353.225.1

Zuweisung der Holzbildhauer-Lehrlinge an die kantonale Schnitzlerschule in Brienz/BE

Zuweisung der Holzbildhauer-Lehrlinge an die kantonale Schnitzlerschule in Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987

Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die 1 Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986 )

verfügt:

1.

Mit Beginn des Schuljahres 1987/88 werden die Holzbildhauer-Lehrlinge für den fachkundlichen Unterricht der kantonalen Schnitzlerschule in Brienz/BE zugewiesen.

2.

Den allgemeinbildenden Unterricht besuchen die Holzbildhauer- Lehrlinge im Schulkreis, in dem der Lehrbetrieb seinen Sitz hat.

3.

Holzbildhauer-Lehrlinge, welche bereits in der Ausbildung stehen, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.