416.353.225.6

Zuweisung der Zimmerleute Zusatzlehre an das Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss

416.353.225.6 Zuweisung der Zimmerleute Zusatzlehre an das Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 26. Juli 2002

Das Amt für Berufsbildung bis bis gestützt auf § 3 , § 5 und § 5 der Verordnung über Organisation und 1 Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993 )

verfügt:

In Ergänzung zur Verfügung vom 10. April 2001 (Zuweisung der Zimmerleute an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Grenchen) werden die Zimmerleute in den Zusatzlehren wie bis anhin für den berufskundlichen Unterricht dem Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss zugeteilt.

DEPARTEMENT FÜR BILDUNG UND KULTUR Ruth Gisi Regierungsrätin

Publiziert im Amtsblatt vom 16. August 2002.

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