416.353.260.1

Zuweisung der Dentalassistenten und Dentalassistentinnen an den Verein für Medizinische Assistenzberufe VMA (Berufsschule in Bern)

Zuweisung der Dentalassistenten und Dentalassistentinnen an den Verein für Medizinische Assistenzberufe VMA (Berufsschule in Bern) Vf des Departementes für Bildung und Kultur vom 25. April 2001

Das Kantonale Amt für Berufsbildung bis bis gestützt auf § 3 , § 5 und § 5 der Verordnung über Organisation und 1 Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993 )

verfügt:

1.

Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 (12. August 2002) werden die Dentalassistentinnen und Dentalassistenten aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht dem Verein für Medizinische Assistenzberufe VMA in Bern zugewiesen.

2.

Dentalassistentinnen und Dentalassistenten, welche die Lehre vor 2002 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.