416.353.280.1
Zuweisung der Forstwarte und Forstwartinnen an das Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss und an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Liestal
Zuweisung der Forstwarte und Forstwartinnen an das Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss und an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Liestal Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 19. April 2002
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bis bis gestützt auf § 3 , § 5 und § 5 der Verordnung über Organisation und 1 Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993 )
verfügt:
1.
Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 (11. August 2002) werden die Forstwarte und Forstwartinnen aus den Forstbetrieben der Bezirke Dorneck und Thierstein, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufsschule Liestal zugewiesen. Forstwarte und Forstwartinnen aus den Forstbetrieben in den übrigen Gebieten des Kantons Solothurn besuchen ab dem gleichen Zeitpunkt in gleicher Weise das Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss.
2.
Forstwarte und Forstwartinnen, welche die Lehre vor 2002 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.
DEPARTEMENT FÜR BILDUNG UND KULTUR Ruth Gisi Regierungsrätin
Publiziert im Amtsblatt vom 3. Mai 2002.