416.962

Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

Vom 13.12.2000 (Stand 07.02.2001)

Der Kantonsrat von Solothurn

gestützt auf § 2 des Gesetzes über die Beteiligung an der interkantonalen Trägerschaft des Heilpädagogischen Seminars Zürich vom 22. September 19851

nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 6. November 2000

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Solothurn tritt der revidierten interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei.

Art. 2

Die Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung namens des Kantons Solothurn zu unterzeichnen.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 26. März 2001 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten 7. Februar 2001. Publiziert im Amtsblatt vom 30. März 2001.

GS 95, 328