811.411.1

Vom Schweizerischen Roten Kreuz geregelte und überwachte Ausbildungen

Vom Schweizerischen Roten Kreuz geregelte und überwachte Ausbildungen (Anhang zu Ziff. 1.1 der Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Schweizerischen Roten Kreuz betreffend die berufliche Ausbildung des Pflegepersonals, des medizinisch-technischen und des medizinisch-therapeutischen Personals)

1. Grundausbildungen

diplomierte Krankenschwestern und Krankenpfleger in allgemeiner

Krankenpflege

diplomierte Krankenschwestern und Krankenpfleger in psychiatrischer

Krankenpflege

diplomierte Krankenschwestern und Krankenpfleger in Kinderkrankenpflege, Wochen- und Säuglingspflege

Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger FA SRK (praktische Krankenpflege)

diplomierte medizinische Laborantinnen und Laboranten

Laboristinnen und Laboristen

diplomierte Hebammen

Diätassistentinnen und Diätassistenten

2. Zusatzausbildungen

für diplomierte Krankenschwestern und Krankenpfleger − diplomierte Gesundheitsschwestern und Gesundheitspfleger für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger FA SRK − Zusatzausbildung im Hinblick auf die Eingliederung in der Gemeindepflege − Zusatzausbildung Krankenpflege im psychiatrischen Spital für diplomierte medizinische Laborantinnen und Laboranten − höhere Fachausbildung für medizinische Laborantinnen und Laboranten

3. Spezialausbildungen

keine

4. Kaderausbildungen

Oberschwestern und Oberpfleger

Lehrerinnen und Lehrer für Krankenpflege

Stationsschwestern und Stationspfleger

Unterrichtsassistentinnen und Unterrichtsassistenten