813.151.1

Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel

813.151.1 Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel RRB vom 19. November 1971

Der Regierungsrat erklärt hiermit namens des Kantons Solothurn den Beitritt zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel vom 3. Juni 1971.

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