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SCBES.2026.94

Betreibung Nr. [...]

Rubrum

Geschäftsnummer:

Instanz: Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

Entscheiddatum: 19.08.2026

FindInfo-Nummer: O_SC.2026.97

Titel: Betreibung Nr. [...]

Resümee:

Aufsichtsbehörde für

Schuldbetreibung und Konkurs

Urteil vom 19. August 2026

Es wirken mit:

Präsident Flückiger

Oberrichterin Obrecht Steiner

Oberrichter Rauber

Gerichtsschreiber Isch

In Sachen

A.___,

Beschwerdeführer

gegen

Betreibungsamt Grenchen-Bettlach,

Beschwerdegegner

betreffend Betreibung Nr. […]

hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass:

- A.___ als Schuldner am 8. Juli 2026 Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug in der Betreibung-Nr. [...] vom 26. Juni 2026 erhebt und verlangt, die Betreibung und die Pfändung seien aufzuheben, die entstandenen Kosten seien durch die Gläubigerin zu übernehmen und die Forderung der B.___ zuzustellen;

- A.___ zur Begründung ausführt, wie er der Gläubigerin, der C.___, mehrmals schriftlich mitgeteilt habe, basiere die Forderung für den Einsatz-/Transport des Rettungsdienstes ins [...] aus seinem Sturz-Unfall vom 23. September 2025, für welchen er bei der B.___ gemäss KVG grund- und unfallversichert sei;

- das Betreibungsamt mit Vernehmlassung vom 30. Juli 2026 auf Abweisung der Beschwerde schliesst;

- weder das Betreibungsamt noch die Aufsichtsbehörde über Bestand oder Nichtbestand der in Betreibung gesetzten Forderung entscheiden können;

- auf die Beschwerde demnach nicht einzutreten ist;

- das Beschwerdeverfahren nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist;

- die Ausrichtung einer Parteientschädigung nicht in Betracht kommt (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG);

erkannt:

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Der Präsident Der Gerichtsschreiber

Flückiger Isch

© 2015 juris