622.420

Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über einen Verpflichtungskredit für den Aus- und Erweiterungsbau der Schule

622.420 Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über 1 einen Verpflichtungskredit für den Aus- und Erweiterungsbau der Schule

(Vom 6. März 1991)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2 gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,

beschliesst:

1.

Die vom Stiftungsrat am 4. Mai 1990 beschlossene Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (lFM) wird genehmigt.

2.

Für den Aus- und Erweiterungsbau der Interkantonalen Försterschule Maienfeld wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 207 900.- (lndexstand 1. April 1990) eingeräumt.

3.

Dieser Beschluss wird gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung dem fakultati- 3 ven Referendum unterstellt.

4.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.