622.420
Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über einen Verpflichtungskredit für den Aus- und Erweiterungsbau der Schule
622.420 Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über 1 einen Verpflichtungskredit für den Aus- und Erweiterungsbau der Schule
(Vom 6. März 1991)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2 gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,
beschliesst:
1.
Die vom Stiftungsrat am 4. Mai 1990 beschlossene Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (lFM) wird genehmigt.
2.
Für den Aus- und Erweiterungsbau der Interkantonalen Försterschule Maienfeld wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 207 900.- (lndexstand 1. April 1990) eingeräumt.
3.
Dieser Beschluss wird gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung dem fakultati- 3 ven Referendum unterstellt.
4.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.