053-01-V2006-31.08.pdf

StP 53 Nr. 1

Berechnung Vermögenssteuer

1. Steuerfreie Beträge

Zur Ermittlung des Reinvermögens werden die Schulden von den Aktiven abgezo- gen. Je nach den persönlichen Verhältnissen können gemäss § 53 Abs. 1 StG zu- dem folgende steuerfreie Beträge vom Reinvermögen abgezogen werden: – bei Steuerpflichtigen in ungetrennter Ehe Fr. 100 000 – bei allen übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50 000

  • für jedes nicht selbständig besteuertes Kind zusätzlich Fr. 40 000

Nach § 53 Abs. 2 StG werden die steuerfreien Beträge aufgrund der Verhältnisse am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht festgesetzt. Bei beschränkter Steuer- pflicht werden diese Beträge gemäss § 53 Abs. 3 StG anteilmässig gewährt.

2. Steuersätze

Gemäss § 54 Abs. 1 StG

beträgt

die Vermögenssteuer seit der Steuerperiode 2002:

bis

Fr. 500 000

1.1 Promille

von

Fr. 500 001

bis

Fr. 1 500 000

1.6 Promille

von

Fr. 1 500 001

bis

Fr. 2 000 000

2.1 Promille

Für ein steuerbares Vermögen von über Fr. 2 000 '000 beträgt die Steuer gemäss § 54 Abs. 2 StG für das gesamte Vermögen 1.6 Promille.

3. Beispiel Berechnung Vermögenssteuer

Ein in ungetrennter Ehe lebendes Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern weist per Ende 31.12.2006 Aktiven von Fr. 2 200 000 und Schulden von Fr. 400 000 auf.

3.1. Berechnung steuerbares Vermögen

Vermögenswerte (Aktiven) per 31.12.2006 Fr. 2 200 000 Schulden (Passiven) per 31.12.2006 ./. Fr. 400 000 Reinvermögen per 31.12.2006 Fr. 1 800 000 Steuerfreibetrag Verheiratete ./. Fr. 100 000 Steuerfreibetrag für 2 Kinder ./. Fr. 80 000 steuerbares Vermögen per 31.12.2006 Fr. 1 620 000 ===========

3.2. Berechnung einfache Steuer Vermögenssteuer

Steuersatz

Vermögen

einfache Steuer

1.1 Promille von

Fr. 500 000

Fr. 550.00

1.6 Promille von

Fr. 1 000 000

Fr. 1 600.00

2.1 Promille von

Fr. 120 000

Fr. 252.00

Total

Fr. 1 620 000

Fr. 2 402.00

Für die gesamte Vermögenssteuerbelastung ist die einfache Steuer mit dem ortsüb-

lichen Steuerfuss zu multiplizieren.

31.08.2006 - 1/1 - ersetzt 01.01.2002