029-18-V2002-01.01 CIneu.pdf

Steuerverwaltung

StP 29 Nr. 18

Berufsauslagen für Nebenbeschäftigung Im Gegensatz zur direkten Bundessteuer sind im Kanton Thurgau keine Pauschalen für die Berufsauslagen bei einer Nebenbeschäftigung vorgesehen. Berufsauslagen im Zusammenhang mit einer Nebenbeschäftigung in unselbständiger Anstellung können deshalb analog der Haupterwerbstätigkeit zum Abzug gebracht werden. Zu denken ist dabei insbesondere an die Fahrtkosten und die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, wobei bei letzterem der insgesamt maximal abziehbare Betrag (Haupt- und Nebenbeschäftigung) auf Fr. 3 000 beschränkt bleibt. Zudem wird beim Zusammenfallen von Haupt- und Nebenbeschäftigung in der Regel von ebenfalls insgesamt 225 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen.

01.01.2002 - 1/1 - neu