034-22-V2004-31.03.pdf

StP 34 Nr. 22

Krankheits-, Unfall- oder Invaliditätskosten unterstützte Personen

Der Abzug für Krankheits-, Unfall- oder

Invaliditätskosten besteht nicht nur für den

Kranken selber, sondern auch für den Unterstützenden. Der Anspruch besteht, so-

fern die Unterstützungsleistung nachgewiesen wird

und der Unterstützende den Un-

terstützungsabzug zugute hat. Eine Unterstützung mit Fr. 12'000.-- wird mit dem Un-

terstützungsabzug von Fr. 2'600.-- bereits voll abgedeckt. Die

darüber hinausgehen-

den Krankheitskosten (ab Fr. 12'000.--)

können unter dem Titel

„Krankheitskosten“

geltend gemacht werden.

Beispiel:

Der Grossvater X (Einkommen Fr. 60'000.--, verheiratet) hat ein Grosskind Y, das in

einem Behindertenheim lebt. Insgesamt erwachsen Kosten von Fr.

35'000.--, wovon

Fr. 15'000.-- durch die IV abgedeckt werden. Die restliche Kosten für den Grossvater

X betragen Fr. 20’000.--

Veranlagung des Grossvaters

Einkommen

Fr. 60’000

Versicherungsprämien

Fr. 2’600

(unterstützungsbedürftiges Grosskind)

Fr. 200

./. Fr. 2’800

Nettoeinkommen

Fr. 57’200

*Krankheits-, Unfall-, Invaliditätskosten

Fr. 8’000

./. 5 % Selbstbehalt

Fr. 2'860

./. Fr. 5’140

Sozialabzug (verheiratet)

./. Fr. 9’000

Unterstützungsabzug (§36 Abs. 2 Ziff. 2

StG)

./. Fr. 2’600

Steuerbares Einkommen

Fr. 40’400

========

*Gesamtkosten

Fr. 35’000

IV des Grosskindes

./. Fr. 15’000

Lebenshaltungskosten

Fr. 12’000

Anrechenbare Krankheitskosten

Fr. 8’000

========

Veranlagung des Grosskindes

IV zu 100 %

Fr. 15’000

Versicherungsprämien

./. Fr. 1’300

Nettoeinkommen

Fr. 13’700

*Krankheits-, Unfall-, Invaliditätskosten

Fr. 15’000

./. 5 % Selbstbehalt

Fr. 685

./. Fr. 14’315

Sozialabzug (verheiratet)

./. Fr. 5’000

Abzug erwerbsunfähige Steuerpflichtige

./. Fr. 4’000

Steuerbares Einkommen

Fr. 0

========

31.03.2004

- 1/1 -

ersetzt 31.03.2004