Merkblatt über die Besteuerung nach dem Aufwand, gültig ab 01.01.2026
Merkblatt über die Besteuerung nach dem Aufwand | ||
(gültig ab 1. Januar 2026) | ||
1. Überblick
Dieses Merkblatt behandelt die Voraussetzungen und Berechnungsmodalitäten für die Besteuerung nach dem Aufwand. Bei dieser Besteuerungsart wird die Steuer nach den jährlich entstandenen Lebenshaltungs- kosten der steuerpflichtigen Person unter Beachtung der gesetzlich geforderten Mindestbesteuerungs- grundlagen festgelegt. Die nachfolgende Zusammenfassung gibt einen kurzen Überblick:
Kanton Uri | Bund | |
Rechtliche Bestimmungen | ||
Gesetzliche Grundlagen | • Artikel 14 des Gesetzes über die di- rekten Steuern im Kanton Uri (StG; RB 3.2211). | • Artikel 14 des Gesetzes über die di- rekten Bundessteuern (DBG; SR 642.11). |
• Reglement über die Besteuerung nach dem Aufwand (RB 3.2213). | • Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (SR 642.123). | |
Voraussetzungen | Die Gesuchstellende: |
ist eine natürliche Person;
besitzt nicht das Schweizer Bürgerrecht;
zieht erstmals oder nach mindestens 10-jähriger Landesabwesenheit in die Schweiz;
übt in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit aus, wobei das Arbeitsortsprinzip massgebend ist. Zulässig ist die Ausübung einer Tätigkeit in der Schweiz: o als Verwaltungsrat, wenn kein Entgelt ausgerichtet wird und diese nur der Verwaltung des eigenen Vermögens dient oder o eine ehrenamtliche Verwaltungstätigkeit umfasst.
Beide Ehegatten müssen die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen.
Mindestbesteuerungsgrundlagen
Einkommen | Mindestbemessungsgrundlage: | Mindestbemessungsgrundlage: |
Als Mindestbemessungsgrund- | • 435'000 Franken; | • 435’000 Franken; |
lage gilt der höchste der fol- | • das 7-fache des jährlichen Mietzin- | • das 7-fache des jährlichen Mietzin- |
genden Beträge: | ses oder Mietwerts; • das 3-fache des jährlichen Pensions- preises für Unterkunft und Verpfle- gung. | ses oder Mietwerts; • das 3-fache des jährlichen Pensions- preises für Unterkunft und Verpfle- gung. |
Kanton Uri Mindestbesteuerungsgrundlagen Vermögen Mindestbemessungsgrundlage: Als Mindestbemessungs- • das 20-fache der Einkommens- grundlage gilt: bemessungsgrundlage. Steuerberechnung Tarif:
Kontrollrechnung Der Steuerbetrag muss mindestens gleich hoch angesetzt werden, wie die Steuer von den gesamten Bruttoein- künften und vom gesamten Bruttover- mögen aus schweizerischen Quellen. | Bund Mindestbemessungsgrundlage:
Tarif:
Der Steuerbetrag muss mindestens gleich hoch angesetzt werden, wie die Steuer von den gesamten Bruttoein- künften aus schweizerischen Quellen. |
Modifizierte Wird für ausländische Einkünfte gestützt auf ein Doppelbesteuerungsabkommen Pauschalbesteuerung die Entlastung von ausländischen Steuern beansprucht, sind diese Einkünfte in die Kontrollrechnung einzubeziehen.
Gesuch um Besteuerung nach dem Aufwand
Inhalt Personen aus EU / EFTA-Staaten können bei Wohnsitznahme in der Schweiz eine Besteuerung nach dem Aufwand beantragen:
Das Gesuch über die Besteuerung nach dem Aufwand ist an das Amt für Steu- ern, Tellsgasse 1, 6460 Altdorf, zu richten und soll die persönliche Situation der gesuchstellenden Person sowie die finanziellen Verhältnisse (weltweites Ein- kommen und Vermögen) gemäss beiliegender Checkliste darlegen;
Auskünfte zum Gesuch erteilen der Amtsvorsteher und der Abteilungsleiter natürliche Personen.
Wohnsitznahme für Personen aus Drittstaaten können bei Vorliegen einer Aufenthaltsbewilligung Personen aus Drittstaaten ebenfalls eine Besteuerung nach dem Aufwand beantragen. Wird die Aufent- (nicht EU / EFTA) haltsbewilligung gestützt auf erhebliche kantonale fiskalische Interessen durch den Kanton zugesichert, ist die Mindestbemessungsgrundlage für das Einkommen und Vermögen auf Grund von Bundesvorgaben deutlich höher. Das Staatssekre- tariat für Migration (SEM) erteilt abschliessend die Zustimmung.
Auskünfte zum Gesuch erteilen der Amtsvorsteher und der Abteilungsleiter natürliche Personen.
Jährliche Mitwirkungspflichten
Steuererklärung Die steuerpflichtige Person, die Anspruch auf die Besteuerung nach dem Auf- für die Besteuerung wand erhebt, muss jedes Jahr die dafür vorgesehene Steuererklärung (Seiten 1 nach dem Aufwand bis 4) vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt einreichen.
Weltweiter Lebensaufwand Die steuerpflichtige Person dokumentiert den Steuerbehörden auf dem hierfür vorgesehenen Formular jährlich den weltweiten Lebensaufwand.
Januar 2026 Amt für Steuern
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2. Checkliste für Gesuche um Besteuerung nach dem Aufwand
Zur rationellen Abwicklung des Gesuchs, bitten wir Sie, uns Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnis- sen bekanntzugeben und uns über Ihre aktuelle Tätigkeit sowie Ihren Bezug zur Schweiz insbesondere zum Kanton Uri darzulegen.
Persönliche Daten • Name, Vorname
Adresse und künftige Adresse im Kanton
Geburtsdatum
Staatsbürgerschaft (wenn mehrere, bitte alle angeben)
Zivilstand
Anzahl Kinder (mit Altersangabe)
Konfession
bisherige berufliche Tätigkeit
berufliche Tätigkeit ab Zuzug in die Schweiz
Wohnsitznahme im Kanton per dd/mm/yyyy
Mitglied in einem Gesellschaftsorgan (wenn ja, in welchen Unternehmen)
Vermögensverhältnisse Bewegliches Vermögen:
Bankguthaben (auf welcher Bank in welchem Land)
Massgebliche Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland
Wertschriften
Übriges bewegliches Vermögen (wie Darlehen etc.)
Unbewegliches Vermögen:
in der Schweiz und im Ausland (Wertangabe und Adresse / Land)
Einkommensverhältnisse Einkünfte aus beweglichem Vermögen in der Schweiz oder aus dem Ausland:
Zinsen
Dividenden
Lizenzeinnahmen
Sonstige Einkünfte
Weitere Einkünfte aus Trusts oder dergleichen
Rückerstattungsansprüche:
Schweizerische Verrechnungssteuer
Ausländische Quellensteuer
Beanspruchen Sie aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossen hat, ganze oder teilweise Entlas- tung von Quellensteuern des anderen Staates (z.B. USA, Deutschland, Belgien, Norwegen, Italien, Kanada oder Österreich)?
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Budget / Berechnung Lebenshaltungskosten1 pro Jahr
1. Ausgaben für Immobilien (Schweiz/Ausland)
Kosten für die von der/den steuerpflichtigen Person/en bewohnten Immobilien Schweiz Ausland Hypothekarzinsen auf Liegenschaften Jährliche Bruttomiete oder jährlicher Pensionspreis Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten Versicherungsprämien und Steuer / Gebühren Liegenschaften Total Ziffer 1
2. Ausgaben für Dienstpersonal (Schweiz/Ausland)
Kost, Logis, Lohn Hausangestellte / Koch Gärtner / Chauffeur weitere Angestellte (Babysitter, persönliche Assistenten, usw.) Total Ziffer 2
3. Total Ziffern 1 und 2
4. Total Ziffer 3
5. Weitere Ausgaben für Lebenshaltung weltweit2
Verpflegung (inkl. Restaurantbesuche) Bekleidung Krankheitskosten (inkl. Kosten der Behandlung und Kuraufenthalte) Prämien für Kranken-, Unfall-, Lebens-, Haftpflicht-, Hausratsversicherungen Schweizerische Sozialversicherungsbeiträge (AHV) Total Ziffer 5
6. Ausgaben für Freizeit weltweit2
Ferien / Reisen / Kultur Sport und Hobbys andere Freizeitaktivitäten Total Ziffer 6
7. Bildungskosten weltweit2 (Schulgebühren inkl. Pensionskosten)
in der Schweiz im Ausland Total Ziffer 7
8. Regelmässige Unterstützungen und Unterhaltsbeiträge weltweit2
an natürliche Personen an Institutionen Total Ziffer 8 .
9. Unterhaltskosten für übrige Vermögenswerte weltweit2
Motorfahrzeuge (inkl. Miet- und Leasingkosten, Versicherungen, Steuern, usw.) Motor- und/oder Segelboote Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Helikopter usw.) Tiere (Reitpferde usw.) Total Ziffer 9
10. Spezielle Lebenshaltungskosten weltweit2 (bisher nicht aufgelistete Ausgaben)
11. Total Ziffern 4 bis 10
12. Jährliche Steuern (berechnet auf Basis der Ziffer 11)
Kantons- und Gemeindesteuern auf Einkommen und Vermögen direkte Bundessteuer Total Ziffer 12
13. Total Ziffern 11 und 12 (Total Lebenshaltungskosten)
1 vergleiche Kreisschreiben Nr. 44 der ESTV vom 24.07.2018, Ziffer 3.2 2 Schweiz und Ausland
Ich/wir bestätige/n, dass die angegebenen Daten richtig und vollständig sind.
Ort und Datum Unterschrift steuerpflichtige Person 1 Unterschrift steuerpflichtige Person 2