Merkblatt für Naturalbezüge von Selbstständigerwerbenden Bemessungsjahr ab 2007
KANTONALE STEUERN DIREKTE BUNDESSTEUER Merkblatt über die Bewertung der Naturalbezüge und der privaten Unkostenanteile von Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern Vorbemerkungen
ist noch das Merkblatt N 1/2001 massgebend.
zurechnen, den die steuerpflichtige Person ausserhalb ihres Geschäf tes dafür hätte bezahlen müssen. In den nachstehenden Branchen sind in der Regel wie folgt zu bewerten:
Für Betriebe mit Tea-Room erhöhen sich die Ansätze um 20 %; aus
Im Jahr...................... 5280.– 1320.– 2640.– 3960.– Im Monat.................. 440.– 110.– 220.– 330.– Zuschlag für Tabakwaren: CHF 1500 – 2200 pro rauchende Person
Im Jahr...................... 2460.– 600.– 1200.– 1800.– Im Monat.................. 205.– 50.– 100.– 150.–
gungsmittel geführt, so sind die Ansätze für Lebensmittelgeschäfte
605.040.58d | Merkblatt N 1 / 2007 Naturalbezüge von Selbstständigerwerbenden
Im Jahr...................... 2760.– 660.– 1380.– 2040.–
Die Ansätze umfassen nur den Wert der Warenbezüge. Die übrigen Naturalbezüge und die privaten Unkostenanteile (siehe insbesondere die Ziffern 2, 3 und 4 hiernach) sind gesondert zu bewerten. Tabakwaren In den Ansätzen ist der Bezug von Tabakwaren nicht inbegriffen; pro
Für Heizung, elektrischen Strom, Gas, Reinigungsmaterial, Wäsche-
an den Unkosten anzurechnen, sofern sämtliche den Privathaus
4. Privatanteil an den Löhnen des Geschäfts- personals Arbeiten Geschäftsangestellte zum Teil für die privaten Bedürfnisse der/des Geschäftsinhaberin/Geschäftsinhabers und ihrer/seiner Fami lie (Zubereitung der Verpflegung, Besorgung der privaten Räume und
* Massgebend ist das Alter der Kinder zu Beginn jedes Geschäftsjahres.
ESTV / Direkte Bundessteuer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. Privatanteil an den Autokosten
Der Privatanteil an den Autokosten kann entweder effektiv oder | b) Pauschale Ermittlung | ||
pauschal ermittelt werden. | Können die gesamten Betriebskosten des zum Teil privat genützten Fahrzeuges und die geschäftlich sowie privat zurückgelegten Kilo | ||
a) Effektive Ermittlung meter anhand eines Bordbuches nicht nachgewiesen werden, ist
Können die gesamten Betriebskosten des zum Teil privat genütz | pro Monat 0,9%** des Kaufpreises (exkl. MWST), mindestens aber | ||
ten Fahrzeuges und die geschäftlich sowie privat zurückgelegten | CHF 150 zu deklarieren. | ||
Kilometer anhand eines Bordbuches nachgewiesen werden, sind die | |||
effektiven Kosten proportional auf die geschäftlich und privat zu | |||
rückgelegten Kilometer aufzuteilen. | ** Gültig ab 1. Januar 2022 (bis 31. Dezember 2021: 0,8 %) | ||
6. Selbstkostenabzug für Naturallöhne der Arbeitnehmenden | Tag / CHF | Monat / CHF | Jahr / CHF |
Die dem Geschäftspersonal ausgerichteten Naturallöhne (Verpfle | Im Gastwirtschaftsgewerbe. ........... 16.– | 480.– | 5760.– |
gung, Unterkunft) sind dem Geschäft zu den Selbstkosten zu belas- | In andern Gewerben....................... 17.– | 510.– | 6120.– |
ten, nicht zu den für die Arbeitnehmenden geltenden Pauschalan | |||
sätzen. | Für die Unterkunft (Miete, Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Wä | ||
Sind die Selbstkosten nicht bekannt und werden sie auch nicht auf | sche usw.) kommt im Allgemeinen kein besonderer Lohnabzug in | ||
Grund eines so genannten Haushaltkontos ermittelt, so können für | Betracht, da diese Kosten in der Regel bereits unter den übrigen Ge | ||
die Verpflegung pro Person in der Regel folgende Beträge abgezo | schäftsunkosten (Gebäudeunterhalt, Hypothekarzinsen, allgemeine | ||
gen werden: | Unkosten usw.) berücksichtigt sind. | ||
Merkblatt N 1/ 2007