Merkblatt für Menschen mit einer Behinderung 2025

2025

Merkblatt für Menschen mit einer Behinderung

Die Wegleitung 2025 für natürliche Personen enthält allgemeine Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung. Nachfolgend finden Sie eine Definition des Begriffs „Mensch mit Behinderung“ und eine Zusammenfassung der Informa- tionen zu den Einkünften und Abzügen, die für Menschen mit einer Behinderung von besonderer Bedeutung sind. Die Ziffernhinweise beziehen sich auf die Steuererklärung.

Begriff

Als Mensch mit Behinderung gilt eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben [Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2002 (BehiG, SR 151.3)]

Als behinderte Personen gelten:

  1. a) Bezüger von Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG, SR 831.20)

  2. b) Bezüger von Hilflosenentschädigungen im Sinne von Artikel 43bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung vom 20. Dezember 1946 (AHVG, SR 831.10), von Artikel 26 des Bundesgesetzes über die Unfall- versicherung vom 20. März 1981 (UVG, SR 832.20) und von Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Militärversiche- rung vom 19. Juni 1992 (MVG, SR 833.10)

  3. c) Bezüger von Hilfsmitteln im Sinne von Artikel 43ter AHVG, von Artikel 11 UVG und von Artikel 21 MVG

  4. d) Heimbewohner und Spitex-Patienten, für die ein Pflege- und Betreuungsaufwand von mindestens 60 Minuten pro Tag anfällt.

Bei Personen, die keiner der vorangehenden Personengruppen zugeordnet werden können, ist in geeigneter Weise zu ermitteln, ob eine Behinderung vorliegt. Ein Hilfsmittel stellt dabei der Fragebogen für Ärzte und Ärztinnen im Anhang dar.

Personalien

Auf Seite 1 der Steuererklärung sind die Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2025 anzuge- ben.

1 Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit

1.1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen einschliesslich aller Nebeneinkünfte

gemäss Lohnausweis.

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3 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen

Steuerpflichtig sind insbesondere:

Renten der Invalidenversicherung Renten aus beruflicher Vorsorge (Pensionskasse)

Der Rentenabzug beträgt 20 %, wenn das Vorsorgeverhältnis am 31. Dezember 1986 bereits bestanden hat und die erste Rente vor dem Jahr 2002 fällig geworden ist.

Kein Abzug ist zulässig für

  • Renten der AHV/IV

  • Renten aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)

  • Renten aus Betriebsunfallversicherung

  • Taggelder aus Invaliden-, Kranken- und Unfallversicherungen.

Steuerfrei und somit nicht zu deklarieren sind:

  • Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen der AHV und IV

  • Pflegebeiträge der IV

  • Hilflosenentschädigungen der SUVA

  • Kostenbeiträge der eidg. Invalidenversicherung für medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen für Hilfsmittel, Sonderschulen und Heimaufenthalte

  • Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln

  • Renten der Militärversicherung sowie IV-Rentenanteile, um welche die Militärversicherungsrente gekürzt wurde, sofern sie vor dem 1. Januar 1994 zu laufen begannen

  • Integritätsschadenrenten der Militärversicherung

8 Berufskosten

Die zulässigen Berufskosten sind im Formular 3 detailliert aufgeführt. Diese gelten grundsätzlich auch für Steuer- pflichtige mit einer Behinderung. Die behinderte Person kann für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort bis 10'000 km 70 Rp. pro km und für weitere Kilometer 40 Rp. pro km abziehen.

22 Zusätzliche Abzüge

22 Krankheits- und Unfallkosten behinderter Personen

Zu den Krankheits- und Unfallkosten werden die Ausgaben für medizinische Behandlungen zur Erhaltung und Wie- derherstellung der körperlichen und psychischen Gesundheit gerechnet. Beispiele: Kosten für krankheits- oder unfallbedingte ärztliche und zahnärztliche Behandlungen (Schul- und Alternativmedizin), Spitalaufenthalte sowie ärztlich verordnete Pflege, Therapien, Heilmassnahmen, Kuraufenthalte, Medikamente, Heilmittel, Diäten, medi- zinische Apparate, Brillen und Kontaktlinsen usw.

Der Abzug ist nur zulässig, wenn die steuerpflichtige Person diese Kosten selber trägt. Der Selbstbehalt beträgt 5 % des Einkommens gemäss Ziffer 20. Es können also nur die Kosten abgezogen werden, die 5 % des Nettoein- kommens übersteigen.

Pauschalabzug

Anstelle des Abzuges der effektiven Kosten kann bei andauernden, lebensnotwendigen Diäten eine Pauschale von Fr. 2'500.— geltend gemacht werden.

An Diabetes erkrankte Personen können nur die effektiven Mehrkosten abziehen.

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Nicht abzugsfähig sind:

  • die Krankenkassenprämien,

  • Auslagen für Verjüngungs- oder Schönheitsbehandlungen und für Schlankheits- und Fitnesskuren,

  • Kosten für Kosmetik (inkl. Zahnkosmetik) usw.

Die Krankheits- und Unfallkosten sind auf dem Formular 5 (Übrige Kosten) unter Ziffer 1 in der Spalte „Krankheits-

und Unfallkosten“ einzutragen.

23 Behinderungsbedingte Kosten

Als behinderungsbedingt gelten Kosten, die als Folge einer Behinderung entstehen und weder Lebenshaltungs- noch Luxusausgaben darstellen. Beispiele: Kosten für behinderungsbedingte Pflege, Betreuung, Begleitung, Über- wachung, Haushalthilfe, Kinderbetreuung, Aufenthalte in Beschäftigungsstätten und Tageszentren, Heim- und Entlastungsaufenthalte, heilpädagogische Therapien, Hilfsmittel und Pflegeartikel, Wohnungsumbauten, Trans-

porte (ohne Freizeitfahrten), Aus- und Weiterbildung usw.

Die steuerpflichtige Person kann die behinderungsbedingten Kosten für sich, für minderjährige oder in Ausbildung

stehende Kinder und für übrige unterstützte Personen geltend

machen.

Der Abzug ist nur zulässig, wenn die steu-

erpflichtige Person diese Kosten selber trägt. Die behinderungsbedingten Kosten können voll abgezogen werden (kein Selbstbehalt). Details siehe Kreisschreiben zum Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinde-

rungsbedingten Kosten unter www.ur.ch/steuern-np - Weisungen

und Merkblätter.

Pauschalabzug

Anstelle des Abzuges der effektiven Kosten können behinderte

Personen folgende Pauschalabzüge geltend ma-

chen:

- Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades1)

Fr.

2'500.—

- Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades1)

Fr.

5'000.—

- Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades1)

Fr.

7'500.—

- Gehörlose

Fr.

2'500.—

- Nierenkranke, die sich einer Dialyse unterziehen müssen

Fr.

2'500.—

1)

Der Grad ist aus der Verfügung der massgebenden Versicherung ersichtlich. Die Verfügung ist der Steuererklä-

rung beizulegen.

Die behinderungsbedingten Kosten sind auf dem Formular 5 (Übrige Kosten) unter Ziffer 1 in der Spalte „Behin-

derungsbedingte Kosten“ aufzuführen.

Vergleichen Sie auch das Kreisschreiben zum Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten. Es kann im Internet unter www.ur.ch/steuern-np - Weisungen und Merkblätter abgerufen oder beim Gemeinde-

steueramt oder beim Amt für Steuern bezogen werden.

Vermögen

Beim Vermögen existieren keine Steuererleichterungen für behinderte Personen.

Auskunft

Bei allfälligen Fragen gibt Ihnen unser Amt gerne Auskunft (Telefon 041 875 21 17).

6460 Altdorf, im Dezember 2025

AMT FÜR STEUERN

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Fragebogen für die Beurteilung der behinderungsbedingten Kosten

Ab 1. Januar 2005 können Personen mit Behinderungen Kosten, die ihnen wegen der Behinderung entstehen, vollumfäng- lich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Abziehbar sind auch die Kosten, die Steuerpflichtige für eine von ihnen unter- haltene Person zu bezahlen haben. Behindert ist eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Art. 2 des Behinderten- gleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002).

Wir sind für die Beurteilung der Frage, ob jemand behindert ist bzw. welche Kosten behinderungsbedingt sind, auf die Hilfe der betreuenden Ärzte und Ärztinnen angewiesen. Wir bitten Sie deshalb, den beiliegenden Fragebogen für Ihre Patienten auszufüllen.

Wir erhalten mit diesem Fragebogen einen tiefen Einblick in die persönlichen Verhältnisse der behinderten Person. Ant- worten auf die vorliegenden Fragen sind jedoch für die Beurteilung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit der behinderungs- bedingten Kosten unerlässlich. Die mit der Kontrolle der Steuererklärung betrauten Personen unterliegen aber einer ge- setzlichen Geheimhaltungspflicht. Sie müssen über Tatsachen, die ihnen in Ausübung ihres Amtes bekannt werden, und über die Verhandlungen in den Behörden Stillschweigen bewahren und Dritten den Einblick in amtliche Akten verweigern (Art. 177 StG und 110 DBG).

Für Ihre Mitarbeit und Unterstützung danken wir Ihnen.

Freundliche Grüsse AMT FÜR STEUERN

Die unterzeichnete Person ermächtigt hiermit den nachstehenden Arzt oder die nachstehende Ärztin

..........................................................................................................................................................................

ausdrücklich, diesen Fragebogen auszufüllen und entbindet ihn/sie von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Amt für Steuern des Kantons Uri.

........................................................................................................ Name und Unterschrift der behinderten Person oder ihres gesetzlichen Vertreters)

Patientenangaben

Name/Vorname ........................................................................................................................................... Adresse ......................................................................................................................................... Geburtsdatum .............................................................

1. Welche Art von körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung liegt vor (Kurzbeschrieb)?

........................................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................................... ...........................................................................................................................................................................

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2. Dauer der Beeinträchtigung

* kürzer als ein Jahr * voraussichtlich länger als ein Jahr * bereits ein Jahr oder länger 3. Bei welchen Tätigkeiten können alltägliche Verrichtungen nur mit Dritthilfe oder mit einem massiven zeitlichen Mehr- aufwand ausgeübt werden? * Ankleiden und ausziehen * Aufstehen, absitzen und abliegen * Essen und trinken * Körperpflege * Verrichten der Notdurft * andere, nämlich .......................................................................................................................................... In welchem zeitlichen Umfang wird durchschnittlich pro Tag Hilfe benötigt? ........................................................................................................................................................................... ...........................................................................................................................................................................

4. Welche Haushaltstätigkeiten können nur noch erschwert oder gar nicht mehr vorgenommen werden?

........................................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................................... Ist eine Haushaltshilfe erforderlich? * ja * nein

5. Ist die Betreuung der eigenen Kinder nur noch erschwert oder gar nicht mehr möglich, so dass eine Kinderbetreuung

erforderlich ist? * ja * nein

6. Ist die Pflege sozialer Kontakte, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (z. B. Besuch von Konzerten, Sportanlässen)

oder der Kontakt mit Ämtern und Behörden nur unter Inanspruchnahme von Dritthilfe möglich? * ja * nein

7. In welchem Ausmass ist die Fortbewegung eingeschränkt?

* Es sind besondere Hilfsmittel erforderlich, nämlich ................................................................................... * Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich oder nicht zumutbar * Die Benützung eines privaten Autos (auch technisch verändert) ist nicht möglich 8. Welchen Einfluss hat die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung auf die Möglichkeit der Aus- und Fort- bildung oder der Ausübung einer Erwerbstätigkeit? * Für die Aus- und Fortbildung werden Dienstleistungen Dritter oder Hilfsmittel benötigt * Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit werden Dienstleistungen Dritter oder Hilfsmittel benötigt * Der Besuch einer Sonderschule, Beschäftigungsstätte, Tageszentrums, Eingliederungsstätte etc. ist erforderlich

9. Welche dauernden Behandlungen, Therapien oder Diäten sind erforderlich?

........................................................................................................................................................................... ...........................................................................................................................................................................

10. Besondere Bemerkungen

........................................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................................... ...........................................................................................................................................................................

Ort und Datum Stempel und Unterschrift des Arztes/der Ärztin