Präfekten

Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung

Sitten, 19. Januar 2021

Weisung Nr. 3.02

Besteuerung der Präfekten

1. Allgemeines

Die Einkommen, welche vom Staat Wallis stammen, sind gemäss der Weisung vom 08.07.2002 (Sitzungsprotokoll) zu 15% steuerbar. In manchen Fällen sind die Präfekten im Besitze zweier Lohnausweise, einer vom Staat Wallis und einer vom Regionalverband (z.B. RVO), welcher den Lohn und die Sitzungsgelder beinhaltet.

2. Lösung

Das Einkommen (Lohn) des Präfekten vom Staat Wallis wird zu 15% besteuert.

Die anderen Leistungen betrachten wir als eine Nebenerwerbstätigkeit mit einem Abzug von 20%, mindestens Fr. 800.--, Maximum Fr. 2'400.--.

3. Inkrafttreten

Inkrafttreten: Ab Steuerperiode 2002.

Bernard Morand Beda Albrecht

Adjunkt Dienstchef