Präfekten
Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung
Sitten, 19. Januar 2021
Weisung Nr. 3.02
Besteuerung der Präfekten
1. Allgemeines
Die Einkommen, welche vom Staat Wallis stammen, sind gemäss der Weisung vom 08.07.2002 (Sitzungsprotokoll) zu 15% steuerbar. In manchen Fällen sind die Präfekten im Besitze zweier Lohnausweise, einer vom Staat Wallis und einer vom Regionalverband (z.B. RVO), welcher den Lohn und die Sitzungsgelder beinhaltet.
2. Lösung
Das Einkommen (Lohn) des Präfekten vom Staat Wallis wird zu 15% besteuert.
Die anderen Leistungen betrachten wir als eine Nebenerwerbstätigkeit mit einem Abzug von 20%, mindestens Fr. 800.--, Maximum Fr. 2'400.--.
3. Inkrafttreten
Inkrafttreten: Ab Steuerperiode 2002.
Bernard Morand Beda Albrecht
Adjunkt Dienstchef