Vereinfachte_Wegleitung_2016.pdf (Download)
Wegleitung «Zusammenfassung» 2016 zum Ausfüllen der Steuererklärung Kantonale Steuerverwaltung
Aus ökonomischen und ökologischen Gründen hat der Grosse Rat entschieden, die Wegleitung zur Steuererklärung ab 2016 nicht mehr in Papierform zu drucken. In dieser «Wegleitung Zusammenfassung» finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung.
Steuererklärung ausfüllen vereinfachen:
Benutzen Sie die Gratissoftware VSTax
Die Einschätzungshilfe steht zur Verfügung
Reichen Sie Steuererklärung und die Belege per Internet ein
Besuchen Sie die Homepage : http://www.vs.ch/steuern
ZUSAMMENFASSUNG WEGLEITUNG STEUEUERPERIODE 2016 | ||
RUBRIK | TITEL | BEMERKUNGEN Betrag |
100-180 | Selbständigerwerbende | Gemäss Buchhaltung |
210-212 | Landwirtschaft | Landwirtschaftsbeilage |
220 | Kinder- und Familienzulagen | Die von Bund und Kanton entrichteten Kinder- und Familienzulagen sind steuerpflichtig (Art. 13 StG) |
310-320 | Erwerbseinkommen | Zu deklarieren ist der Nettolohn gemäss Lohnausweis (Ziffer 11) Anzugeben sind sämtliche Einkommen aus Nebenerwerbstätigkeit und die Art der Tätigkeit Für die AHV ist zwischen selbständigem und unselbständigem Nebenerwerb zu unterscheiden. |
410+420 | Nebenerwerb | Unkostenabzug: 20% Minimum 800.- Maximum 2'400.- Für andere Einkommen (Feuerwehr, Gemeinderat, Grossrat etc.) ist die KSV zu kontaktieren |
500 | Einkommen Verwaltungsrat | Fixe Entschädigungen, Tantiemen, Sitzungsgelder gemäss Bestätigungen Beilage 1 ausfüllen Hilflosenentschädigung der AHV, IV und SUVA Steuerfrei Militärversicherungsrenten vor dem 1.1.1994 Steuerfrei Militärversicherungsrenten nach dem 1.1.1994 100% steuerbar Ergänzungsleistungen AHV, IV & Unterstützung öffentlich/privat Steuerfrei |
Leibrenten und wiederkehrende Leistungen, wenn diese sich auf Ansprüche 40% steuerbar beziehen, welche exklusiv vom Steuerpflichtigen stammen | ||
600+610 | Renten und Pensionen | AHV-, IV- und UVG-Renten 100% steuerbar |
Renten / Pensionen aus 2. Säule (BVG inkl. Invalidenrente) vor 1.1.1983 80%
Renten / Pensionen aus 2. Säule (BVG inkl. Invalidenrente) vor 1.1.1983 90% Beginn oder Verfall zwischen 1.1.1983 und 1.1.2002
Renten / Pensionen aus 2. Säule (BVG inkl. Invalidenrente) nach 1.1.2002 100%
Renten aus Säule 3a (BVV3) 100% | ||
720+721 | Diverse Entschädigungen | Alle erhaltenen Erwerbsausfallentschädigungen sind zu deklarieren Beilage 2 ausfüllen Der Bruttoeigenmietwert muss zu 60% der Marktmiete entsprechen. |
1110 à 1130 | Einkommen aus Liegenschaften Erträge aus beweglichem | Pauschalabzug 10% vom Bruttoeinkommen für Liegenschaften bis 10 Jahre 10% Pauschalabzug 20% vom Bruttoeinkommen für Liegenschaften ab 10 Jahre 20% Für die effektiven Unterhaltskosten steht ein Ausscheidungskatalog zur Verfügung Beilage 3 ausfüllen. Bankbestätigungen sind beizulegen (Keine Verrechnungssteuer bis 200.-) |
1210-1230 | Vermögen | Lotteriegewinne: Werden zu 50% der ordentlichen Tarife besteuert. Einsätze Steuerfrei bis 1'000.- sind detailliert aufzulisten. Einzureichen sind die Originalbelege |
1300 | Einkommen Erbschaften | Unverteilte Erbschaften (Detaillierte Aufstellung beilegen) Formulare S-167 zur Verfügung | |
1410+1420 | Unterhaltsbeiträge | Vom getrennt lebenden oder geschiedenen Partner erhaltene Zahlungen (Name angeben) Eingänge aus Armenunterstützung sind nicht steuerbar | |
1500 | Sonstige Einkommen | Kulturpreise bis Fr. 5'000.- sind steuerfrei | |
1710+1720 | Schuldzinsen | Beilage 4. Bescheinigungen sind beizulegen | |
1800 | Wertschriftenverwaltung | Gemäss Beilage 3. Pauschale oder effektive Kosten Beilage 5 ausfüllen. Grundsätzlich die zur Erzielung notwendigen Kosten | 1‰ |
Öffentliche Verkehrsmittel Tatsächliche Kosten | |||
Velo, Motorfahrrad oder Kleinmotorrad (bis 50 cm3 gelbes Kontrollschild) | 700.- | ||
Scooter oder Motorrad über 50 cm3 0.40 / km Auto (degressiv bis 0.40 je nach gefahrenen km) grundsätzlich 0.70 / km | |||
Ankreuzen (Ja oder Nein) falls ein Geschäftsfahrzeug benutzt werden kann. | |||
Auswärtige Verpflegung (15.- pro Mahlzeit) 3'200 / Jahr Wenn Mittagessen vom Arbeitgeber verbilligt wird 1'600 / Jahr | |||
1910+1920 | Berufsauslagen | ||
Schichtarbeit 3'200 / Jahr | |||
Auswärtiger Wochenaufenthalt: | |||
°Reisekosten Öffentlicher Verkehr °Mittagessen 15.- und Abendessen 15.- 6'400.- / Jahr °Wenn Mittagessen vom Arbeitgeber verbilligt wird 4'800.- / Jahr °Mehrkosten für ein Zimmer (effektive Kosten) oder Pauschale 700.- / Monat | |||
Übrige Berufsauslagen (3% des Nettolohns) min. 2'000.- max. 4'000.- | ||
2000 | Sonstige Abzüge | Zum Beispiel: AHV-Beiträge Nichterwerbstätige |
2100 | Beiträge 2. Säule | Grundsätzlich im Nettolohn abgezogen. Allfällige Einkäufe sind hier zum Abzug zu bringen |
Bescheinigung beilegen: in der 2. Säule Versicherte | max. 6'768.- | ||
2210+2220 | Beiträge Säule 3a | Bescheinigung beilegen: in der 2. Säule Nichtversicherte = 20% vom Erwerbseinkommen Bis zum 6. Altersjahr Vom 6. - 16. Altersjahr | 20 % des Erwerbseinkommens max. 33'840.- 7'510.- 8'560.- |
2510 | Kinderabzüge am 31.12. | Ab dem 16. Altersjahr Ab dem dritten Kind (zusätzlich pro Kind) Abzug der Geburts- und Adoptionszulagen Für jede erwerbsunfähige und unterstützungsbedürftige Person, deren | 11'410.- 1'200.- |
2511 | Andere unterstützte Personen | Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache bestreitet. | 1'850.- |
2512 | Fremdbetreuungskosten | Drittbetreuungskosten (pro Kind unter 14 Jahren) | 3'000.- |
Kinderbetreuungskosten der | Für Verheiratete, Konkubinatspaare, wie auch Alleinerziehende für die Betreuung der eigenen Kinder (pro Kind unter 14 Jahren) | ||
2512a | eigenen Kinder | Abzug wenn Alleinerziehende eine Erwerbstätigkeit von max. 80% und Verheiratete eine Erwerbstätigkeit von max. 160% nicht überschreiten | 3'000.- |
Kosten Internat / Gastfamilie | Situation am 31.12. Schüler der Orientierungs- und Mittelschulstufe | ||
2513 | (sekundäre Stufe) | (Bescheinigung beilegen) | max. 5'470.- |
Situation am 31.12. Wohnkosten für Kinder die eine gleichwertige Ausbildung | |||
2514 | Studenten der tertiären Stufe | im Wallis nicht absolvieren können (Mietvertrag und Immatrikulation der Hochschule beilegen) | max. 5'000.- |
Freiwillige Pflege einer betagten (mind. 65 Jahre) oder behinderten Person | |||
2515 | Freiwillige Pflege | (Bestätigung der KSV jährlich einzureichen). Möglichkeit der Aufteilung des Abzugs bei mehreren Pflegenden | max. 3'000.- |
Vom Erwerbseinkommen des | |||
2520 | Ehegatten | Sofern beide Ehegatten eine Erwerbstätigkeit ausüben | 6'020.- |
2530 | Abzug auf Renten Prämien und Beiträge für | Gemäss Beilage 1 Lebens-, Unfall und Krankenversicherung, Sparzinsen Ehepaar mit / ohne Vorsorgebeiträge Säule 2 und 3a | 6'000.- |
2560 | Versicherungen und Sparzinsen | Andere Steuerpflichtige mit / ohne Vorsorgebeiträge Säule 2 und 3a Pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person Beilage ausfüllen Kosten die 2% des Reineinkommens übersteigen (Bestätigungen beilegen). | 3'000.- 1'090.- |
2565a | Krankheitskosten | Personen die sich in einem Altersheim befinden Abzug für Diabetiker (Bestätigung einreichen) Bezüger von Hilflosenentschädigung der IV und andere welche einen medizinischen einreichen (Verfügbar bei der KSV) Pauschalabzug Zöliakie, Zystische Fibrose, Nierenerkrankungen und | 40.- / Tag 2'500.- Fragebogen |
2565b | Behinderungsbedingte Kosten Sonderabzug für Rentner und | Gehörlosigkeit Hilflosenentschädigung leichten Grades Hilflosenentschädigung mittleren Grades Hilflosenentschädigung schweren Grades Freie Quote bei einem Gesamteinkommen inkl. Ergänzungsleistungen und | 2'500.- 2'500.- 5'000.- 7'500.- |
2566 | Rentnerinnen Zuwendungen an gemeinnützige | nach Abzug der Heimkosten (kein steuerbares Vermögen - Rubrik 4100) | 5'250.- max. 20% |
2570 | CH-Institutionen | Freiwillige Zuwendungen an juristische Personen die steuerbefreit sind Zuwendungen an politische Parteien, die im Parteiregister eingetragen; in | des Reineinkommens |
2570 | Beiträge an politische Parteien | einem kantonalen Parlament vertreten und bei den letzten Wahlen mind. 3% der Stimmen erreicht haben (Wahlkampfkosten nicht abzugsfähig) | max. 20'000.- |
Einkommen von Studenten und | Der Abzug wird den Kindern in Berufsausbildung oder Studium gewährt | ||
2580 | Lehrlingen | (Situation 31.12. massgebend) | 7'430.- |
Abziehbar sind die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung inkl. | |||
2581 | Kosten Aus- und Weiterbildung Liegenschaftseinkommen | Umschulung wenn: 1. Abschluss Sekundarschule II vorhanden 2. oder es sich nicht um Kosten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II handelt | 12'000.- |
2590 | ausserhalb des Kantons | Gemäss Beilage 2 | |
Kapitalleistungen aus Einrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a und andere (Bestätigungen sind | |||
beizulegen) | |||
1010-1020 | Kapitalleistungen | Falls Sie keine Kapitalleistung erhalten haben kreuzen Sie "Nein" an. (Kapitalleistungen werden gesondert vom übrigen Einkommen besteuert) | |
2910 bis 2923 | Liegenschaften im Wallis | Steuerwerte am 31.12. angeben |
3010+3020 | Betriebliches Vermögen Vermögensanteil an | Wert der Viehhabe gemäss Beilage Landwirtschaft und sämtliche Betriebsaktiven |
3100 | Gesellschaften/Gemeinschaften | Auf Basis der deponierten Buchhaltung (gemäss Fragebogen) |
3200 | Wertschriften & Kapitalanlagen | Gemäss Beilage 3 Kunstwerke, Sammlungen, Privatfahrzeuge, Wohnwagen, Schmuck etc. |
3300 | Anderes Vermögen | (in der Regel 80% des Versicherungswertes am 31.12) |
3400 | Lebensversicherungen | Rückkaufswert (Bestätigung der Versicherung beilegen) |
3600-3800 | Schulden | Geschäfts-, Landwirtschafts- und Privatschulden (Beilage 4) |
Vermögen ausserhalb des | ||
4200-4300 | Kantons und im Ausland | Dient lediglich der Steuersatzbestimmung |