StErkl. 2011
STEUERERKLÄRUNG 2011 Gemeindeverwaltung Die Steuererklärung ist bei der einzureichen bis am: für natürliche Personen KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN – DIREKTE BUNDESSTEUER
Dossier-Nr.: Steuerpflichtigen-Nr.: Gemeinde:
Telefonnummer:
E-Mail Adresse:
Vertreter:
Telefonnummer:
E-Mail Adresse: Die Steuerveranlagung wird an die offizielle Anschrift des Steuerpflichtigen zugestellt, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2011 Zivilstand ledig verheiratet verwitwet getrennt geschieden eingetragene Partnerschaft
Steuerpflichtige Person (Partner 1) Ehefrau/Ehemann (Partner 2) Name: Vorname: Name: Vorname:
Geburtsdatum: Geburtsdatum:
Neue AHV-Nr.: Neue AHV-Nr.:
Hauptberuf: Hauptberuf:
Zuzugsdatum 2011: Zuzugsdatum 2011:
Herkunft (Kanton/Land): Herkunft (Kanton/Land): Status: Lohnbezüger Landwirt Student Status: Lohnbezüger Landwirt Student Angest. seiner Firma Rentner Lehrling Angest. seiner Firma Rentner Lehrling Selbständig Versicherungsagent Keine Erwerbstätigkeit Selbständig Versicherungsagent Keine Erwerbstätigkeit
Familienlasten a) Kinder für deren Unterhalt der Steuerpflichtige vorwiegend aufkommen muss Eltern: getrennt /geschieden / Konkubinat Gemeinsamer Unterhaltsbei- Gemeinsames Geburts- Abschluss- Gemeinsames Alternierende Haushalt träge vom ande- Kind mit Konkubi- Ja Nein Name und Vorname datum Lehrbetrieb oder Bildungsstätte datum Sorgerecht? Obhut? ren Elternteil? natspartner?
b) Unterstützungsbedürftige vom Steuerpflichtigen unterhaltene Personen (Belege sind beizulegen)
Gemeinsamer Geburts- Haushalt Ja Nein Name und Vorname datum Verwandtschaftsgrad Wohnort/Adresse Unterstützungsbetrag
Besondere Bemerkungen
Für Rückzahlungen (kontrollieren und ergänzen) erstmaliger Antrag oder Kontoänderung
Name und Vorname des Kontoinhabers: IBAN
Natürliche Personen 2011 1
1. ERWERBSEINKOMMEN | ohne | Rappen | ||||
Rubrik | Ehefrau | Rubrik | Steuerpflichtiger | |||
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit | ||||||
– Ergebnis der selbständigen Erwerbstätigkeit (laut Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen) 100a | 100 | |||||
– . /. Nicht verrechnete Verluste | 110a | 110 | ||||
– . /. Pers. AHV-Beiträge | 120a | 120 | ||||
– . /. Kapitalerträge inbegriffen in Gewinn- und Verlustrechnungen | 130a | 130 | ||||
– Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit | 140a | 140 | ||||
Einkommen aus Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaften | 150a | 150 | ||||
– . /. Nicht verrechnete Verluste | 160a | 160 | ||||
– . /. Pers. AHV-Beiträge | 170a | 170 | ||||
– Nettoeinkommen | 180a | 180 | ||||
Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (gemäss Beilage für Landwirtschaftsbetriebe) | ||||||
– Ergebnis der Land- und Forstwirtschaft | 210a | 210 | ||||
– . /. Pers. AHV-Beiträge | 211a | 211 | ||||
– Nettoeinkommen | 212a | 212 | ||||
– Familienzulagen und Mutterschaftsentschädigungen | 220a | 220 | ||||
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | ||||||
– Nettolohn, einschliesslich Familien- und Geburtszulagen | 310a | 310 | ||||
– Naturaleinkommen, Gehaltsnebenleistungen, Teilzeitarbeitslosigkeit usw. | 320a | 320 | ||||
Einkommen aus Nebenerwerb (Angabe der Erwerbsart) | ||||||
Ehefrau Steuerpflichtiger | ||||||
Selbständig: Bruttoeinkommen 411a 411 ./. AHV-Beiträge Gewinnungskosten: 20% (min. Fr. 800.– /max. Fr. 2'400.–) 410a 410
Unselbständig: Nettoeinkommen Gewinnungskosten: 20% (min. Fr. 800.– /max. Fr. 2'400.–) 420a 420
500a | 500 | |||||
Einkommen als Mitglied der Verwaltung juristischer Personen |
2. RENTEN, PENSIONEN UND ANDERE ENTSCHÄDIGUNGEN (Übertrag von Beilage 5 « Renten + Pensionen »)
AHV und IV-Renten (ohne Ergänzungsleistungen + Hilflosenentschädigungen) | 600a | 600 | ||||
Renten, Leibrenten, Pensionen und andere Renten | 610a | 610 | ||||
Erwerbsausfallentschädigungen (Arbeitslosigkeit, Leistungen der Militärversicherung, EO, Taggelder und IV-Taggelder) 720a | 720 | |||||
721a | 721 | |||||
Andere nicht aufgeführte Renten oder Entschädigungen | 800a | 800 | ||||
Total Erwerbseinkommen / Renten | ||||||
3. ANDERE EINKOMMEN | ||||||
Einkommen aus Liegenschaften (Beilage 3) | ||||||
– Liegenschaften im Wallis | 1110 | |||||
– Liegenschaften gelegen in einem anderen Schweizer Kanton | 1120 | |||||
– Liegenschaften gelegen im Ausland | 1130 | |||||
aus möbliert vermieteten Lokalitäten: Anzahl Betten: Steuerbarer Betrag | Fr. | 1240 | ||||
Erträge aus beweglichem Vermögen (Beilage 1) | 1210 | |||||
Erträge aus privaten Wertschriften und Guthaben 1220
Kapitalerträge aus Geschäftsvermögen 1230
Lotteriegewinne
Einkommen aus unverteilten Erbschaften und anderen Vermögensmassen | 1300 |
Nähere Bezeichnung:
Unterhaltsbeiträge oder Kapitalabfindung bei Scheidung oder Trennung | 1410 |
für Ehegatten:
– für die Kinder: | 1420 | |||||
1500 | ||||||
Sonstige Einkommen (näher zu bezeichnen) | ||||||
Total Einkommen (Rubriken 800 + 800a + 1110 bis 1500) | 1600 |
2 Natürliche Personen 2011
4. ABZÜGE | ohne Rappen | |
Schuldzinsen (Leasingkosten und Kreditaktspesen sind nicht abzugsfähig) | Rubrik | |
– Schuldzinsen auf Landwirtschaft (Beilage 4) | 1710 | |
– Private Schuldzinsen (Beilage 4) | 1720 | |
Aufwendungen für Wertschriftenverwaltung (Beilage 1) | 1800 | |
Berufsauslagen der Lohnbezüger (Beilage 2) | ||
– Steuerpflichtiger | 1910 | |
– Ehefrau | 1920 | |
2000 | ||
Sonstige Abzüge (inkl. nicht abgezogene AHV-Beiträge – zu bezeichnen): | ||
Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge | ||
– 2. Säule (Pensionskasse) soweit diese nicht bereits abgezogen sind | Steuerpflichtiger: Fr. Fr. | 2100 |
und Beiträge für den Einkauf von Beitragsjahren | Ehefrau: | |
Beiträge für anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) | ||
– Steuerpflichtiger: Vorsorgeeinrichtung und Policen Nr. | 2210 2220 | |
– Ehefrau: Vorsorgeeinrichtung und Policen Nr. | ||
Total Abzüge (Rubriken 1710 bis 2220) | 2300 | |
Reineinkommen (Rubrik 1600 abzüglich Rubrik 2300) | 2400 |
5. KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN
Persönliche Abzüge | Fr. | 2510 |
– für unterhaltsberechtigte Kinder inkl. erhaltene Geburts- und Adoptionszulagen | = | |
2511 | ||
für andere unterstützte oder bedürftige Personen Fr. 2512
– Fremdbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Altersjahr (siehe Wegleitung) | = | |
2512a | ||
Kinderbetreuungskosten der eigenen Kinder bis zum 14. Altersjahr 2513
Kosten für Internat oder Gastfamilie (Schüler der Orientierungs- und Mittelschulstufe) 2514
Abzug für auswärtigen Wohnsitz von Studenten der tertiären Stufe 2520
vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten, max. Fr. 6'020.– auf das niedrigere Einkommen 2530
auf Renten, Pensionen, Leibrenten und andere (Beilage 5) 2531
bezahlte Unterhaltsbeiträge oder Renten und dauernde Lasten sowie im Kanton nicht steuerpflichtige Einkommen (Name und Adresse des Empfängers angeben): 2540
Liquidationsgewinne 2541
unter Rubrik 1230 deklarierte Lotteriegewinne; getrennte Besteuerung (Art. 33 c StG)
– Prämien und Beiträge für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen sowie Sparzinsen (Beilage 2) | 2560 | |
– Krankheits- und Unfallkosten (Beilage 2) | 2565 a) Fr. | 2565 |
– Behinderungsbedingte Kosten (Beilage 2) | + 2565 b) Fr. | |
– Abzug für AHV- oder IV-Rentner für Kosten des Pflege- oder Krankenheims | 2566 | |
– freiwillige Zuwendungen an juristische Personen (Beilage 2) | 2570 | |
– auf Einkommen von Lehrlingen und Studenten, max. Fr. 7'430.– | 2580 | |
– auf Einkommen ausserhalb des Kantons (im Wallis nicht steuerpflichtig) | 2590 | |
2600 | ||
Steuerbares Nettoeinkommen (Rubrik 2400 abzüglich Rubrik 2510 bis 2590) | 2610 | |
Gesamtes zur Festsetzung des Steuersatzes massgebendes Einkommen | ||
6. DIREKTE BUNDESSTEUER
Das steuerbare Einkommen für die Direkte Bundessteuer wird durch die Steuerbehörde berechnet und Ihnen mit der Veranlagung mitgeteilt.
7. KAPITALLEISTUNGEN (Kapitalleistungen aus Vorsorge und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile)
Steuerpflichtiger: 2. Säule (Pensionskasse) Säule 3a Andere | Zahlungsdatum: | 1010 1020 |
Ehefrau: 2. Säule (Pensionskasse) Säule 3a Andere | Zahlungsdatum: |
Natürliche Personen 2011 3
Vermögen am 31. Dezember 2011 in der Schweiz und im Ausland
8. AKTIVEN | Steuerwert 31.12.2010 Rubrik | Steuerwert 31.12.2011 |
Grundeigentum im Kanton (zum Steuerwert per 31.12.2011 zu deklarieren) | 2910 |
Betrieblich genutzte Gebäude in der Wohngemeinde 2911
Betrieblich genutzte Grundgüter in der Wohngemeinde 2912
Betrieblich genutzte Gebäude ausserhalb der Wohngemeinde 2913
Betrieblich genutzte Grundgüter ausserhalb der Wohngemeinde 2920
Private Gebäude in der Wohngemeinde 2921
Private Grundgüter in der Wohngemeinde 2922
Private Gebäude ausserhalb der Wohngemeinde 2923
Private Grundgüter ausserhalb der Wohngemeinde
Bewegliches Vermögen im Betrieb des Steuerpflichtigen | 3010 |
Viehhabe (Total gemäss Beilage für Landwirtschaftsbetriebe)
Betriebsinventar des Steuerpflichtigen (Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Einrichtungen und Betriebsinventar usw.); 3020 Vorräte und Waren; Guthaben gegenüber Kunden (Debitoren); Wertschriften und sonstige Kapitalanlagen des Betriebes (Im Wertschriftenverzeichnis mit den Buchstaben E + F gekennzeichnet) ; Kasse und andere Aktiven (gemäss Bilanz).
Vermögensanteil an Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaften Beteiligungen an 3100 | ||
Erbengemeinschaften, an Gesellschaften, an familiären Betriebsgemeinschaften usw. die eine wirtschaftliche Einheit bilden | ||
Nähere Bezeichnungen: | ||
Wertschriften und sonstige Kapitalanlagen (Beilage 1) | 3200 | |
gemäss Total des Wertschriftenverzeichnisses (nach Abzug der in Rubrik 3020 bereits | aufgeführten Kapitalanlagen des Betriebes) | |
Anderes Vermögen | 3300 | |
Privatfahrzeuge (Beschreibung): | Bargeld | |
Gold / Edelmetalle Sammlungen / Kunstwerke | Anderes: | |
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Rückkaufswert | ||
Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufjahr | Versicherungssumme Rückkaufswert | |
3400
Total Aktiven (Rubriken 2910 bis 3400) | 3500 |
9. PASSIVEN
– Schulden von Geschäftsbetrieben am 31.12.2011 (Beilage 4) | 3600 | |
– Schulden von Landwirtschaftsbetrieben am 31.12.2011 (Beilage 4) | 3700 | |
– Privatschulden am 31.12.2011 (Beilage 4) | 3800 | |
– Sonderabzug | 3900 | |
– Total Abzüge (Rubriken 3600 bis 3900) | 4000 | |
Steuerbares Reinvermögen (Rubrik 3500 abzüglich Rubrik 4000) | 4100 |
4200
Vermögen in einem anderen Kanton 4300
Vermögen im Ausland 4400
Gesamtes zur Festsetzung des Steuersatzes massgebendes Reinvermögen (Rubriken 4100 + 4200 + 4300)
10. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN | ||
Haben Sie eine Schenkung geleistet oder erhalten | nein ja | |
Haben Sie durch Erbschaft infolge Tod Grundeigentum erhalten | nein ja | |
Haben Sie eine Erbschaft oder einen Erbschaftsvorausbezug geleistet oder erhalten | nein ja | |
Wenn ja, Höhe und Art der erhaltenen oder gegebenen Leistung angeben | überwiesen erhalten | |
(Eine Kopie der Verträge und/oder der Erbschafts-, Teilungs- und Schenkungsvereinbarung beilegen) | ||
Verwandtschaftsgrad: wenn verstorben, Todestag: | Datum der Erbteilung oder der Leistung: | |
Genaue Angaben sowie letzter Wohnsitz des Verstorbenen oder des Schenkers:
Die steuerpflichtige Person, die nicht alle Einkommens- oder Vermögenselemente angibt, kann mit Busse und bei Benützung von gefälschten Dokumenten mit Gefängnis bestraft werden. Die Unterzeichneten erklären, dass diese Steuererklärung und die persönlichen Beilagen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt sind.
Ort und Datum: Unterschrift des Steuerpflichtigen: | Unterschrift Ehefrau/ Partner: |
4 Natürliche Personen 2011
Berufsauslagen für Lohnbezüger 2011 Steuerpflichtigen-Nr.: | Wohnort: | Beilage 2 | ||
Name: | Vorname: | |||
A. STEUERPFLICHTIGE PERSON/BZW. EHEMANN (Partner 1) | ||||
Allgemeine Angaben: Art und Dauer mit Beschäftigung und ohne Beschäftigung (gemäss Rubrik 310) | ||||
Wohnort | Arbeitsort | Arbeitgeber | von bis | Beschäftigungsgrad |
1. Fahrkosten bis zum Arbeitsort
a) öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus usw.)
b) mit Privatfahrzeug Fahrrad/Motorroller (Fr. 700.– / Jahr) Motorrad / Scooter (Fr. 0.40 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. Auto (bis Fr. 0.70 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr.
2. Auswärtige Verpflegung | Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–) | |||
Kantine (verbilligt) | Tage à Fr. 7.50 (max. Fr. 1'600.–) | |||
3. Schichtarbeit | Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–) | |||
4. Wochenaufenthalt : Zeitraum von | bis | |||
Zimmer: Fr. | + 2. Mahlzeit: | (Tage à Fr. 15.– max. Fr. 3'200.–) = | ||
5. Übrige Berufsauslagen (3 % vom Nettolohn pro Jahr: mindestens Fr. 2'000.–; | höchstens Fr. 4'000.–) | |||
6. Selbstbezahlte Weiterbildungskosten, Park&Rail und Verschiedenes (näher zu | bezeichnen): | |||
Total der Berufsauslagen zu übertragen | in Rubrik 1910 auf Seite 3 | |||
Bemerkungen:
B. EHEFRAU (Partner 2) | ||||
Allgemeine Angaben: Art und Dauer mit Beschäftigung und ohne Beschäftigung (gemäss Rubrik 310a) | ||||
Wohnort | Arbeitsort | Arbeitgeber | von bis | Beschäftigungsgrad |
1. Fahrkosten bis zum Arbeitsort
a) öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus usw.)
b) mit Privatfahrzeug Fahrrad/Motorroller (Fr. 700.– / Jahr) Motorrad / Scooter (Fr. 0.40 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. Auto (bis Fr. 0.70 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr.
2. Auswärtige Verpflegung | Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–) | |||
Kantine (verbilligt) | Tage à Fr. 7.50 (max. Fr. 1'600.–) | |||
3. Schichtarbeit | Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–) | |||
4. Wochenaufenthalt : Zeitraum von | bis | |||
Zimmer: Fr. | + 2. Mahlzeit: | (Tage à Fr. 15.– max. Fr. 3'200.–) = | ||
5. Übrige Berufsauslagen (3 % vom Nettolohn pro Jahr: mindestens Fr. 2'000.–; | höchstens Fr. 4'000.–) | |||
6. Selbstbezahlte Weiterbildungskosten, Park&Rail und Verschiedenes (näher zu | bezeichnen): | |||
Total der Berufsauslagen zu übertragen | in Rubrik 1920 auf Seite 3 | |||
Bemerkungen:
Andere Abzüge
PRÄMIEN UND VERSICHERUNGSBEITRÄGE SOWIE SPARZINSEN
Prämien für Lebens- und Rentenversicherungen (Bestätigungen müssen beigelegt werden) | |||
Sparzinsen gemäss Wertschriftenverzeichnis mit Code A | |||
Prämien für Unfall- und Krankenversicherungen | |||
abzüglich Subventionen | . /. | ||
Total zu übertragen in Rubrik 2560 auf Seite 3 | |||
Maximalabzüge: Ehepaare Fr. 3'950.– / übrige Personen Fr. 1'560.– / pro Kind Fr. 1'090.– | |||
SELBSTBEHALTE UND KRANKHEITSKOSTEN (inkl. Zahnarzt und Brillen), WELCHE NICHT VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN WURDEN | |||
Die Bescheinigung der Krankenkasse ist zu verlangen und beizulegen | |||
Abzug für Bewohner von Pflege- oder Krankenheimen: Pauschalabzug von Fr. 40.– pro Tag (max. | 365 Tage x Fr. 40.- = Fr. 14'600.–) | ||
Tatsächliche Kosten: | |||
Rechnungsdatum: | Leistungserbringer: | Betrag netto: | |
Total zu übertragen in Rubrik 2565 a) Seite 3
BEHINDERUNGSBEDINGTE KOSTEN | |||
Pauschalabzüge möglich: (Bescheinigungen für Hilflosenentschädigung und / oder Arztzeugnis beilegen) | |||
Empfänger Hilflosenentschädigung: des leichten Grades = Fr. 2'500.– / mittleren Grades = Fr. 5'000.– / schweren Grades = Fr. 7'500.– | |||
Pauschalabzug für Personen mit Zöliakie, Diabetes, Nierenerkrankungen und Gehörlosigkeit: | Fr. 2'500.– + | ||
Tatsächliche Kosten: | |||
Rechnungsdatum: | Leistungserbringer: | Betrag netto: | |
Total zu übertragen in Rubrik 2565 b) Seite 3
SPENDEN UND FREIWILLIGE ZUWENDUNGEN AN JURISTISCHE PERSONEN UND AN EINE POLITISCHE PARTEI
Datum: | Bezeichnung der juristischen Person: | Politische Partei: | Betrag: |
Total zu übertragen in Rubrik 2570 Seite 3
Liegenschaftsverzeichnis per 31.12.2011 Steuerpflichtigen-Nr.: | Wohnort: | Beilage 3 | |||
Name: | Vorname: |
Bitte nummerieren Sie die Liegenschaften (haben Sie mehr als 4, so verwenden Sie bitte ein neues Blatt)
BEZEICHNUNG | OBJEKT Nr.:_____ | OBJEKT Nr.:_____ | OBJEKT Nr.:_____ | OBJEKT Nr.:_____ |
Standort Kanton oder Land
Standort Gemeinde
Adresse
1 | Art der Liegenschaft |
Baujahr
Datum bei Verkauf der Liegenschaft | |||||
2 | Anzahl Zimmer |
Fläche der Wohnung in m2, Fläche der vermieteten Reben in m2
bewohnt seit
bewohnt bis
LIEGENSCHAFTEN AUSSERHALB KANTON WALLIS
3 | Liegenschaften Ausserkantonal (Steuerwert) | ||||
4 | Liegenschaften im Ausland (Marktwert) |
EINKOMMEN AUS LIEGENSCHAFTEN 2011
Bruttoeigenmietwert der privat benutzten Liegenschaften
Erträge der unmöbliert vermieteten Liegenschaften
Erträge der möbliert vermieteten Liegenschaften
. /. Abzug für möbl. vermietete Liegenschaften (20%) | – | – | – | – | |
5 | Erträge von vermieteten Objekten für geschäftliche Zwecke |
Mieten, Pachtzinsen, Baurechtzinsen usw.
Subventionen, Wohnbauförderung und andere Erträge
Total Bruttoeinkommen | |||||
6 | . /.Pauschalabzug | – | – | – | – |
7 | . /.effektive Unterhaltskosten | – | – | – | – |
Nettoeinkommen | |||||
1 Wohnung, Haus, Villa, Chalet usw. | 2 von 15 bis 20 m2 = 1.5 Zi-Whg, evt. | 2 Zi-Whg usw. (Die Küche wird nicht berücksichtigt) | |||
3 Liegenschaften Ausserkantonal: Steuerwert Wohnsitzkanton | 4 Liegenschaften im Ausland: Marktwert | ||||
5 Nur die effektiven Kosten sind abzugsberechtigt | 6 Pauschalabzug Gebäude: bis 10 Jahre | = 10% / Gebäude über 10 Jahre = 20% | |||
7 | |||||
gem. detaillierten Beilagen | |||||
(Die Totale der Zusatzblätter sind zu übertragen) | |||||
Nettoertrag aus Liegenschaften im Kanton Wallis (zu übertragen | in Rubrik 1110, Seite 2) | ||||
Nettoertrag aus Liegenschaften gelegen in einem anderen Schweizer Kanton (zu übertragen in Rubrik 1120, Seite 2)
Nettoertrag aus Liegenschaften gelegen im Ausland (zu übertragen in Rubrik 1130, Seite 2)
Bemerkungen (Erbschaft, Kauf, Verkauf, Nutzniessung, Wohnrecht | usw.) | ||||
Effektive Unterhaltskosten im Jahre 2011
Bitte die Unterhaltskosten auflisten und die Rechnungen (Kopien) beilegen. Kosten infolge Umbau, Anbau usw., die einen Mehrwert zur Folge haben, können nicht zum Abzug zugelassen werden.
Datum Firma und Art der Arbeiten OBJEKT Nr.:_____ OBJEKT Nr.:_____ OBJEKT Nr.:_____ OBJEKT Nr.:_____
Betriebskosten: (gemäss Beilagen)
Gebäudesachversicherungen (Feuer, Wasser usw.)
Gebäudehaftpflichtversicherung
Grundstücksteuern
Wiederkehrende Kehrichtgebühren (ohne Sackgebühren)
Abwassergebühren
Heizungskontrolle
Brennerabonnement
Grundgebühren für Strom, Wasser, Gas usw. Nebenkosten Hausverwaltung (ohne Heizung und Warmwasser)
Unterhaltskosten: (gemäss Beilagen)
Total zu übertragen auf die Vorderseite unter effektive Unterhaltskosten
Beilage für Landwirtschaftsbetriebe 2011
Steuerpflichtigen-Nr.: | Wohnort: | ||||||
Name: | Vorname: | ||||||
Dieser Fragebogen muss von Landwirten ausgefüllt werden, die ihre Landwirtschaft im Nebenberuf ausüben und nicht buchführungspflichtig sind.
1) STEUERPFLICHTIGES VERMÖGEN
1.1) Viehhabe (Stand am 31.12.2011)
STEUERWERT | STEUERWERT | ||||||
Anzahl Tiere | in Fr. | Total | Anzahl Tiere | in Fr. | Total | ||
Kühe | 2'000 | Mutterschweine, Eber | 350 | ||||
Rinder über 2 Jahre | 1'800 | Mastschweine | 300 | ||||
Rinder 1 bis 2 Jahre | 1'200 | Ziegen und Schafe | 150 | ||||
Aufzuchtskälber | 500 | Geflügel (ab 10 Stück) | 10 | ||||
Mastvieh / Remonten | 1'500 | Bienenvölker | 150 | ||||
Pferde | 2'000 | Hirsche | 400 | ||||
Fohlen bis zu 1 Jahr | 1'000 | Total zu übertragen in Rubrik 3010 (Seite 4) | |||||
1.2) Bewegliches Betriebsvermögen (Material, Maschinen, | Waren und andere Aktiven) | ||||||
sind in Rubrik 3020 auf Seite 4 zu | übertragen | Fr. | |||||
2) NETTONORMEN FÜR KLEINBETRIEBE MIT VIEHHABE Steuerpflichtige mit Viehhabe, die nicht buchführungspflichtig sind, können das landwirtschaftliche Einkommen ohne Belege nach Nettonormen deklarieren. Diese beinhalten unter anderem die landwirtschaftlichen Beiträge, die Löhne, die Abschreibungen, die bezahlten und einkassierten Zinsen und Pachtzinsen. Folgende Normen sind anzuwenden: Flachland Fr. 2'000.– pro GVE Hügelzone + Zonen I und II Fr. 1'500.– pro GVE Bergzonen III + IV Fr. 1'600.– pro GVE Für die Eringerrasse reduziert sich diese Norm um 30% – Sofern diese Nettonormen angewendet werden, ist die Ziffer 4 dieser Beilage auszufüllen.
Löhne und Arbeiten durch Dritte: | |||||||
Bei Kollektivarbeiten (den Totalbetrag angeben und die Rechnungen beilegen). | |||||||
Durch Dritte ausgeführte Maschinenarbeiten (den Totalbetrag angeben und die Rechnungen beilegen). | |||||||
Die abgezogenen Löhne müssen mit der Abrechnung an die Sozialkassen übereinstimmen (Kopie der AHV-Abrechnung beilegen). | |||||||
Für im Familienbetrieb mitarbeitende, minderjährige Kinder kann frühestens für die Zeit nach dem Schulaustritt | ein Lohn angerechnet | ||||||
werden, insofern eine tatsächliche Mitarbeit nachgewiesen wird. | |||||||
Pachtzinsen: (die Bestätigungen sind beizulegen) | |||||||
Um den Abzug für Pachtzinsen geltend machen zu können, muss der Pächter die Adresse des Besitzers, den Betrag, | die Fläche und die | ||||||
Gemeinde des Pachtlandes angeben. | |||||||
Kinderzulagen: in Rubrik 220/220a zu deklarieren.
Schuldzinsen lastend auf Landwirtschaft: in Rubrik 1710 | zu übertragen. | ||||||
Buchführungspflichtig sind:
Landwirte, deren jährliche Bruttoeinnahmen mehr als Fr. 75'000.– betragen (inkl. Direktzahlungen und Subventionen)
Landwirte, die ihre Betriebe hauptamtlich bewirtschaften
Landwirte, die beantragen, nach dem tatsächlichen Landwirtschaftseinkommen besteuert zu werden
Landwirte, die eine Rückstellung für eine Wertverminderung von landwirtschaftlichem Boden geltend machen
Wenn immer möglich, sollte das landwirtschaftliche Einkommen von derjenigen Person versteuert werden, welche den Landwirtschafts- | |||||||
betrieb bewirtschaftet. Im Zweifelsfall ist das landw. Einkommen in der Kolonne « Steuerpflichtiger » einzutragen. | |||||||
3) ERMITTLUNG DES EINKOMMENS AUS LANDWIRTSCHAFT Nur für Betriebe, die nicht buchführungspflichtig sind. Dieses Formular ist auszufüllen ab 1 GVE bzw. 6 Schafen oder Ziegen. Subventionen sind zu 100% steuerbar.
(A) | (B) | Einheit, Abzug je | (C) | Nettoeinkommen | |
Kulturen | Einnahmen | Einheit, Anzahl GVE | GVE oder Prozent- | Total der Betriebs- | 2011 |
Viehwirtschaft / Diverse | in Fr. | oder Bruttokosten | satz der Betriebs- kosten | kosten | (A abzüglich C) |
a Rebbau inkl. Tafeltrauben (eigene Reben) | m2 | B x 1.20 pro m2 | |||
b Rebbau inkl. Tafeltrauben (gemietete Reben) | m2 | B x 0.95 pro m2 | |||
c Obstbau | 35% von A | ||||
d Gemüse und Beeren | 40% von A | ||||
e Ackerbau | 45% von A | ||||
f Kartoffeln | 45% von A | ||||
g VIEHWIRTSCHAFT | |||||
Braunvieh/Fleckvieh (Milch, Milchprodukte und Kälber) | GVE | B x 2'750.– | |||
Eringerrasse (Milch, Milchprodukte und Kälber) | GVE | B x 2'550.– | |||
Ohne Handelsmilchproduktion (Fleisch und Mastvieh) | GVE | B x 2'000.– | |||
Ziegen und Schafe (Milch) | Einheit | B x 500.– | |||
Ziegen und Schafe (Fleisch) | Einheit | B x 300.– | |||
Anderes Vieh | 50% von A | ||||
h Bienenzucht | Völker | B x 280.– | |||
i Naturalbezüge für Familie und Angestellte (siehe Wegleitung) | 50% von A | ||||
j Futtergetreide- und Holzverkauf | |||||
k Arbeiten für Dritte ohne Maschinen, Personalmiete | 50% von A | ||||
l Arbeiten für Dritte mit Maschinen | |||||
m Pachtzinsen | |||||
n DIREKTZAHLUNGEN, SUBVENTIONEN, DIVERSE | |||||
ENTSCHÄDIGUNGEN | |||||
Total Einnahmen | Betriebskosten (Total Buch- stabe C) | ||||
Betriebskosten | |||||
o Löhne und Sozialleistungen | 100% von B | ||||
p Maschinenarbeit durch Dritte | 50% von B | ||||
q Kollektivarbeiten | 35% von B | ||||
r Pachtzinsen und Sömmerungskosten | 100% von B | ||||
s Reparatur von Rebmauern | 100% von B | ||||
t Andere Betriebskosten (zu belegen) | 100% von B | ||||
LANDWIRTSCHAFTLICHES EINKOMMEN OHNE AHV-BEITRÄGE UND FINANZIERUNGSKOSTEN | |||||
(Total der Einnahmen abzüglich Buchstaben o-t) | |||||
4) ERMITTLUNG DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN EINKOMMENS FÜR KLEINBETRIEBE MIT VIEHHABE Flachland Hügelzone Bergzonen Anzahl Viehhaltung / Viehart (zutreffendes + Zonen I und II + Zonen III und IV Nettoeinkommen GVE ankreuzen) (zutreffendes ankreuzen) (zutreffendes ankreuzen)
u Eringerrasse | 1'400.– | 1'050.– | 1'120.– | ||
v Andere | 2'000.– | 1'500.– | 1'600.– |
Total gemäss Nettonormen (Buchstaben u +v)
Gesamttotal zu übertragen in Rubrik 210 und /oder 210a | Gesamttotal (3+4) | ||||
Anteil Ehefrau / Partner | |||||
N.B. Sämtliche Einnahmen müssen belegt werden (Weinernte, Obstverkäufe usw.). | |||||
Die geltend gemachten Betriebskosten (siehe Buchstaben | o-t) müssen nachgewiesen werden. | ||||
Der Abzug für die Reparatur von Rebmauern wird akzeptiert, insofern es sich nicht um neue Mauern handelt. | |||||
Umbruchkosten von Reben können abgezogen werden, mit Ausnahme von hinzugefügtem Humus /Land. | |||||
Verzeichnis der Wertschriften und Kapitalanlagen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer 2011 KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN – DIREKTE BUNDESSTEUER Beilage 1
Dossier-Nr.: | Steuerpflichtigen-Nr.: | Gemeinde: |
K | E | |
Leer lassen | 2. HEIRAT ODER EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT | |
1. WOHNSITZ | WÄHREND DES JAHRES 2011 | |
Am 31. Dezember 2010 | Kanton | Name des Ehepartners / Partners |
Am 31. Dezember 2011 | Kanton | Vorname |
Änderungen während des Jahres: | Geburtsdatum | |
Ankunft aus einem anderen Kanton am: | Ankunft aus einem anderen Kanton am : | |
Herkommend von (Kanton / Land) | Ehemalige Adresse des Ehepartners / Partners | |
Ende der Steuerpflicht: | ||
Wegzug ins Ausland am: | ||
Todestag am: | ||
3. BETEILIGUNGEN AN KOLLEKTIV- UND KOMMANDITGESELLSCHAFTEN
4. BESONDERE BEMERKUNGEN
5. VERANLAGUNG LOTTERIEGEWINNE
Lotteriegewinne 2011 (Sport-Toto, Toto X, PMU usw.) Originalbescheinigungen der Bargewinne und Spieleinsätze obligatorisch Gewinn 2011 in Fr.
Bargewinne mit Abzug der Verrechnungssteuer (bei mehreren Gewinnen ist eine detaillierte Liste beizulegen) Bargewinne ohne Abzug der Verrechnungssteuer (bei mehreren Gewinnen ist eine detaillierte Liste beizulegen)
Naturalgewinne z.B. Auto (80% | des Verkehrswertes) |
Abziehbar: Nachgewiesene Spieleinsätze je Kategorie bis maximal 5% des Bruttogewinnes, für deklarierte Lotteriegewinne (Liste beilegen)
TOTAL: zu übertragen in Rubrik 1230 | ||
Total Verrechnungssteuer (35 %) auf Lotteriegewinne | ||
6. ERKLÄRUNG DES STEUERPFLICHTIGEN UND ANTRAGSTELLERS
Ich bestätige hiermit die Richtigkeit der in diesem Verzeichnis und Antrag gemachten Angaben, insbesondere, dass die Verrechnungssteuer von 35 % von den in der Kolonne 5 auf der Rückseite angegebenen Erträgen abgezogen wurde.
Ort und Datum | Unterschrift des Steuerpflichtigen Unterschrift des Ehepartners / Partners |
Bankbescheinigungen und Couponsabrechnungen beilegen
Detailverzeichnis der Wertschriften und Guthaben 2011 | |||
Valoren-Nr. Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte Zugang | Abgang | Kosten Vermögen | Bruttoerträge |
inkl. Konto-Nr., IBAN-Nr. oder Depot-Nr. Kauf | Saldierung | Verwaltung Steuerwert am | der Verrechnungssteuer |
Eröffnung | Verkauf | Wertschriften 31.12.2011 | |
Nennwert | Verfall | 씲 Pauschal 1‰ Total Franken | unterliegend nicht unterliegend |
Codes | Total Franken Total Franken | ||
Stückwert Datum | Datum | 씲 Effektive Spesen ohne Rappen | ohne Rappen ohne Rappen |
1 2 | 3 4 | 5 6 |
Übertrag aus allfälligen Beiblättern | ||||
Übertrag aus Ergänzungsblatt DA-1/R-US | 3 | |||
Angaben der Codes | ||||
Total Aufwendungen für Wertschriften (zu übertragen in Rubrik 1800) | ||||
A = Sparkapitalien | ||||
(effektive Spesen gemäss ausgewiesenen Belegen oder bei Pauschalabzug 1‰, aber maximum Fr. 1000.– der Ziffer 4-4a) | ||||
E = Geschäft Steuerpflichtiger | ||||
F = Geschäft Ehegattin | 4 | 5 | 6 | |
PP = Beteiligungen des Privatvermögens Total Bruttovermögen und Bruttoerträge | 4a | 5a | 6a | |
PCE = Beteiligungen Geschäftsvermögen Steuerpflichtiger | ./. | ./. | ./. | |
./. Rabatt 40 % auf Code PP (Beteiligungen auf Privatvermögen) | ||||
PCF = Beteiligungen Geschäftsvermögen Ehegattin | 5b | 6b | ||
Zwischentotal der Erträge | ||||
Bei anderen Vermögenswerten = Feld leer lassen | 4-4a | 5b+6b | ||
TOTALE ZU ÜBERTRAGEN (Vermögen in Rubrik 3200 / Erträge in Rubrik 1210) | ||||
x 35% | Entscheid (leer lassen) | |||
Wichtig Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer (35 % des Totals der Kolonne 5) | ||||
Für die im Jahre 2011 ausgegebenen, gekauften, verkauf- | ||||
Antrag auf Rückerstattung des Steuerrückbehaltes USA (R-US) | ||||
ten oder zurückgegebenen Titel ist das genaue Ausgabe-, | ||||
Kauf- oder Rückkaufsdatum anzugeben. Antrag auf pauschale Steueranrechnung (DA-1) | ||||
Die Lotteriegewinne sind zwingend in Ziffer 5 auf der Beteiligungen aus Geschäftsvermögen | |||
Vorderseite einzutragen. Total «PCE und PCF»: Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens | (50% des Totals «PCE und PCF») | ||
(zu übertragen in Rubrik 2000) |
Schuldenverzeichnis per 31.12.2011 | Beilage 4 | ||||
Steuerpflichtigen-Nr.: | Wohnort: | ||||
Name: | Vorname: | ||||
PRIVATSCHULDEN
Name des Gläubigers | Konto-Nr. | Art der Schuld 1 | Schuldsaldo in Fr. | Zins % | Zins in Fr. 2 |
Total der Privatschulden zu übertragen in Rubrik 3800 auf Seite | 4 | ||||
Total der privaten Schuldzinsen zu übertragen in Rubrik 1720 auf Seite 3
LANDWIRTSCHAFTSSCHULDEN
Name des Gläubigers | Konto-Nr. | Art der Schuld 1 | Schuldsaldo in Fr. | Zins % | Zins in Fr. 2 |
Total der Landwirtschaftsschulden zu übertragen in Rubrik 3700 auf Seite 4
Total der Schuldzinsen aus Landwirtschaft zu übertragen in Rubrik 1710 auf Seite 3
GESCHÄFTSSCHULDEN
Name des Gläubigers | Konto-Nr. | Art der Schuld 1 | Schuldsaldo in Fr. | Zins % | Zins in Fr. 3 |
Total der Geschäftsschulden zu übertragen in Rubrik 3600 auf Seite 4
1 Privatkonto, Lohnkonto, Hypothek, Darlehen Dritter, Darlehen von eigener Gesellschaft, Baukredit, Konsumkredit. | |||||
2 Leasingkosten und Kreditaktkosten sind nicht abzugsberechtigt. Baukreditzinsen sind nur bei der Kantonssteuer abziehbar. | |||||
3 Schuldzinsen und Kreditaktkosten von | Geschäftsbetrieben werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. | ||||
(Rubriken 100 – 100a – 150 – 150a) | |||||
Renten, Pensionen und andere Renten | Beilage 5 | |
per 31.12.2011 | ||
Steuerpflichtigen-Nr.: Wohnort: |
Name: Vorname:
AHV UND IV RENTEN
Art der Rente (AHV Steuerpflichtiger, AHV Ehefrau, IV Steuerpflichtiger, IV Ehefrau) Bei IV- Invaliditätsgrad | Ehefrau | Steuerpflichtiger |
Total der AHV und IV Renten der Ehefrau sind in die Rubrik 600a auf Seite 2 zu übertragen
Total der AHV und IV Renten des Steuerpflichtigen sind in die Rubrik 600 auf Seite 2 zu übertragen
RENTEN, PENSIONEN UND LEIBRENTEN | ||
Rente des Abzug Abzug | Abzug für | |
Beginn Rente der Kantons- Direkte | Abzug für | |
Name der Institution Art der Rente 1 Steuerpflichtigen steuer Bundesst. | Direkte | |
der Rente Ehefrau in Fr. | Kantonssteuer | |
in Fr. in % in % | Bundessteuer |
Total Renten der Ehefrau zu übertragen in Rubrik 610a auf Seite 2
Total Renten des Steuerpflichtigen zu übertragen in Rubrik 610 auf Seite 2
Total der Abzüge für Renten, Pensionen, Leibrenten und andere Renten zu übertragen in Rubrik 2530 auf Seite 3
Total der Abzüge für Renten, Pensionen, Leibrenten und andere Renten, festgesetzt durch die Steuerbehörde, werden Ihnen mit | ||
der Veranlagung mitgeteilt |
1 Berufliche Vorsorge, Gebundene Selbstvorsorge, Leibrente, Kapitalabfindung, Rückzahlung von Kapitaleinlagen, Prämienrückzahlungen, Beitragsrückzahlungen, Leistungen aus reinen
Risikoversicherungen, Einkünfte aus anderen Renten
ERWERBSAUSFALLENTSCHÄDIGUNGEN
Art (Arbeitslosenentschädigung, Militärversicherungen, Erwerbsausfallentschädigungen, Taggelder inkl. IV- Taggelder) | Ehefrau | Steuerpflichtiger |
Total der Erwerbsausfallentschädigungen der Ehefrau sind in die Rubrik 720 a auf Seite 2 zu übertragen
Total der Erwerbsausfallentschädigungen des Steuerpflichtigen sind in die Rubrik 720 auf Seite 2 zu übertragen
ANDERE LEISTUNGEN
Andere Leistungen (näher zu bezeichnen) | Ehefrau | Steuerpflichtiger |
Total der anderen Leistungen der Ehefrau sind in die Rubrik 721a auf Seite 2 zu übertragen
Total der anderen Leistungen des Steuerpflichtigen sind in die Rubrik 721 auf Seite 2 zu übertragen
Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit | ||||
Kantonale Steuerverwaltung | ||||
Natürliche Personen | ||||
Postfach 351 | ||||
1951 Sitten | ||||
FRISTVERLÄNGERUNGSGESUCH | ||||
FÜR DIE ABGABE DER STEUERERKLÄRUNG | ||||
Sehr geehrte Damen und Herren
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Steuererklärung bis zu dem auf der ersten Seite | der Steuererklärung aufgeführten Datum | |||
einzureichen, haben Sie die Möglichkeit eine Fristverlängerung bis am | zu verlangen. | |||
Diese Verlängerung wird Ihnen gewährt, wenn Sie mit dem untenstehenden Einzahlungsschein | die vom Staatsrat festgelegte | |||
Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– bis spätestens am 31. März 2012 überweisen. Mit diesem Vorgehen wird Ihnen die oben erwähnte | ||||
Frist automatisch gewährt. Ein schriftliches Gesuch ist nicht mehr nötig; die Zahlung allein ist massgebend. | ||||
Wenn Sie Ihre Steuererklärung durch einen Vertreter ausfüllen lassen, hat dieser die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu | ||||
verlangen. In diesem Fall benötigen Sie den Einzahlungsschein nicht. Für | weitere Auskünfte wollen Sie sich bitte direkt an Ihren | |||
Vertreter wenden. | ||||
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir den Steuerpflichtigen, welche | die Steuererklärung nicht in der festgesetzten Frist | |||
abgeben und die kein Fristverlängerungsgesuch einreichen, nach dem Verfalldatum eine Mahnung zustellen werden. Diese | ||||
Mahnung enthält eine letzte Frist. | Nach Ablauf dieser Frist muss eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden. | |||
In der Hoffnung, Ihnen mit diesem Verfahren der Fristverlängerung die Arbeit zu erleichtern, grüssen wir Sie freundlich.
▼▼▼▼ Vor der Einzahlung abzutrennen / A détacher avant le versement / Da staccare prima del versamento ▼▼▼▼
Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta | Einzahlung Giro | Versement Virement | Versamento Girata | |
Einzahlung für / Versement pour / Versamento per | Einzahlung für / Versement pour / Versamento per | |||
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Pas de communications Non aggiungete comunicazioni | 1.12 - ISSA |
Referenz-Nr./No de référence/No di riferimento
Konto / Compte / Conto | Konto / Compte / Conto | Einbezahlt von / Versé par / Versato da | ||
CHF | CHF | |||
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Einbezahlt von / Versé par / Versato da
609 | 442.06 | |||
Die Annahmestelle | ||||
L’office de dépôt | ||||
L’ufficio d’accettazione | ||||