StErkl. 2011

STEUERERKLÄRUNG 2011 Gemeindeverwaltung Die Steuererklärung ist bei der einzureichen bis am: für natürliche Personen KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN – DIREKTE BUNDESSTEUER

Dossier-Nr.: Steuerpflichtigen-Nr.: Gemeinde:

Telefonnummer:

E-Mail Adresse:

Vertreter:

Telefonnummer:

E-Mail Adresse: Die Steuerveranlagung wird an die offizielle Anschrift des Steuerpflichtigen zugestellt, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2011 Zivilstand ledig verheiratet verwitwet getrennt geschieden eingetragene Partnerschaft

Steuerpflichtige Person (Partner 1) Ehefrau/Ehemann (Partner 2) Name: Vorname: Name: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsdatum:

Neue AHV-Nr.: Neue AHV-Nr.:

Hauptberuf: Hauptberuf:

Zuzugsdatum 2011: Zuzugsdatum 2011:

Herkunft (Kanton/Land): Herkunft (Kanton/Land): Status: Lohnbezüger Landwirt Student Status: Lohnbezüger Landwirt Student Angest. seiner Firma Rentner Lehrling Angest. seiner Firma Rentner Lehrling Selbständig Versicherungsagent Keine Erwerbstätigkeit Selbständig Versicherungsagent Keine Erwerbstätigkeit

Familienlasten a) Kinder für deren Unterhalt der Steuerpflichtige vorwiegend aufkommen muss Eltern: getrennt /geschieden / Konkubinat Gemeinsamer Unterhaltsbei- Gemeinsames Geburts- Abschluss- Gemeinsames Alternierende Haushalt träge vom ande- Kind mit Konkubi- Ja Nein Name und Vorname datum Lehrbetrieb oder Bildungsstätte datum Sorgerecht? Obhut? ren Elternteil? natspartner?

  1. b) Unterstützungsbedürftige vom Steuerpflichtigen unterhaltene Personen (Belege sind beizulegen)

Gemeinsamer Geburts- Haushalt Ja Nein Name und Vorname datum Verwandtschaftsgrad Wohnort/Adresse Unterstützungsbetrag

Besondere Bemerkungen

Für Rückzahlungen (kontrollieren und ergänzen) erstmaliger Antrag oder Kontoänderung

Name und Vorname des Kontoinhabers: IBAN

Natürliche Personen 2011 1

1. ERWERBSEINKOMMEN

ohne

Rappen

Rubrik

Ehefrau

Rubrik

Steuerpflichtiger

Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

– Ergebnis der selbständigen Erwerbstätigkeit (laut Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen) 100a

100

– . /. Nicht verrechnete Verluste

110a

110

– . /. Pers. AHV-Beiträge

120a

120

– . /. Kapitalerträge inbegriffen in Gewinn- und Verlustrechnungen

130a

130

– Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

140a

140

Einkommen aus Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaften

150a

150

– . /. Nicht verrechnete Verluste

160a

160

– . /. Pers. AHV-Beiträge

170a

170

– Nettoeinkommen

180a

180

Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (gemäss Beilage für Landwirtschaftsbetriebe)

– Ergebnis der Land- und Forstwirtschaft

210a

210

– . /. Pers. AHV-Beiträge

211a

211

– Nettoeinkommen

212a

212

– Familienzulagen und Mutterschaftsentschädigungen

220a

220

Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

– Nettolohn, einschliesslich Familien- und Geburtszulagen

310a

310

– Naturaleinkommen, Gehaltsnebenleistungen, Teilzeitarbeitslosigkeit usw.

320a

320

Einkommen aus Nebenerwerb (Angabe der Erwerbsart)

Ehefrau Steuerpflichtiger

  • Selbständig: Bruttoeinkommen 411a 411 ./. AHV-Beiträge Gewinnungskosten: 20% (min. Fr. 800.– /max. Fr. 2'400.–) 410a 410

  • Unselbständig: Nettoeinkommen Gewinnungskosten: 20% (min. Fr. 800.– /max. Fr. 2'400.–) 420a 420

500a

500

Einkommen als Mitglied der Verwaltung juristischer Personen

2. RENTEN, PENSIONEN UND ANDERE ENTSCHÄDIGUNGEN (Übertrag von Beilage 5 « Renten + Pensionen »)

AHV und IV-Renten (ohne Ergänzungsleistungen + Hilflosenentschädigungen)

600a

600

Renten, Leibrenten, Pensionen und andere Renten

610a

610

Erwerbsausfallentschädigungen (Arbeitslosigkeit, Leistungen der Militärversicherung, EO, Taggelder und IV-Taggelder) 720a

720

721a

721

Andere nicht aufgeführte Renten oder Entschädigungen

800a

800

Total Erwerbseinkommen / Renten

3. ANDERE EINKOMMEN

Einkommen aus Liegenschaften (Beilage 3)

– Liegenschaften im Wallis

1110

– Liegenschaften gelegen in einem anderen Schweizer Kanton

1120

– Liegenschaften gelegen im Ausland

1130

aus möbliert vermieteten Lokalitäten: Anzahl Betten: Steuerbarer Betrag

Fr.

1240

Erträge aus beweglichem Vermögen (Beilage 1)

1210

  • Erträge aus privaten Wertschriften und Guthaben 1220

  • Kapitalerträge aus Geschäftsvermögen 1230

  • Lotteriegewinne

Einkommen aus unverteilten Erbschaften und anderen Vermögensmassen

1300

  • Nähere Bezeichnung:

Unterhaltsbeiträge oder Kapitalabfindung bei Scheidung oder Trennung

1410

  • für Ehegatten:

– für die Kinder:

1420

1500

Sonstige Einkommen (näher zu bezeichnen)

Total Einkommen (Rubriken 800 + 800a + 1110 bis 1500)

1600

2 Natürliche Personen 2011

4. ABZÜGE

ohne Rappen

Schuldzinsen (Leasingkosten und Kreditaktspesen sind nicht abzugsfähig)

Rubrik

– Schuldzinsen auf Landwirtschaft (Beilage 4)

1710

– Private Schuldzinsen (Beilage 4)

1720

Aufwendungen für Wertschriftenverwaltung (Beilage 1)

1800

Berufsauslagen der Lohnbezüger (Beilage 2)

– Steuerpflichtiger

1910

– Ehefrau

1920

2000

Sonstige Abzüge (inkl. nicht abgezogene AHV-Beiträge – zu bezeichnen):

Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

– 2. Säule (Pensionskasse) soweit diese nicht bereits abgezogen sind

Steuerpflichtiger: Fr.

Fr.

2100

und Beiträge für den Einkauf von Beitragsjahren

Ehefrau:

Beiträge für anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)

– Steuerpflichtiger: Vorsorgeeinrichtung und Policen Nr.

2210

2220

– Ehefrau: Vorsorgeeinrichtung und Policen Nr.

Total Abzüge (Rubriken 1710 bis 2220)

2300

Reineinkommen (Rubrik 1600 abzüglich Rubrik 2300)

2400

5. KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN

Persönliche Abzüge

Fr.

2510

– für unterhaltsberechtigte Kinder inkl. erhaltene Geburts- und Adoptionszulagen

=

2511

  • für andere unterstützte oder bedürftige Personen Fr. 2512

– Fremdbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Altersjahr (siehe Wegleitung)

=

2512a

  • Kinderbetreuungskosten der eigenen Kinder bis zum 14. Altersjahr 2513

  • Kosten für Internat oder Gastfamilie (Schüler der Orientierungs- und Mittelschulstufe) 2514

  • Abzug für auswärtigen Wohnsitz von Studenten der tertiären Stufe 2520

  • vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten, max. Fr. 6'020.– auf das niedrigere Einkommen 2530

  • auf Renten, Pensionen, Leibrenten und andere (Beilage 5) 2531

  • bezahlte Unterhaltsbeiträge oder Renten und dauernde Lasten sowie im Kanton nicht steuerpflichtige Einkommen (Name und Adresse des Empfängers angeben): 2540

  • Liquidationsgewinne 2541

  • unter Rubrik 1230 deklarierte Lotteriegewinne; getrennte Besteuerung (Art. 33 c StG)

– Prämien und Beiträge für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen sowie Sparzinsen (Beilage 2)

2560

– Krankheits- und Unfallkosten (Beilage 2)

2565 a) Fr.

2565

– Behinderungsbedingte Kosten (Beilage 2)

+ 2565 b) Fr.

– Abzug für AHV- oder IV-Rentner für Kosten des Pflege- oder Krankenheims

2566

– freiwillige Zuwendungen an juristische Personen (Beilage 2)

2570

– auf Einkommen von Lehrlingen und Studenten, max. Fr. 7'430.–

2580

– auf Einkommen ausserhalb des Kantons (im Wallis nicht steuerpflichtig)

2590

2600

Steuerbares Nettoeinkommen (Rubrik 2400 abzüglich Rubrik 2510 bis 2590)

2610

Gesamtes zur Festsetzung des Steuersatzes massgebendes Einkommen

6. DIREKTE BUNDESSTEUER

Das steuerbare Einkommen für die Direkte Bundessteuer wird durch die Steuerbehörde berechnet und Ihnen mit der Veranlagung mitgeteilt.

7. KAPITALLEISTUNGEN (Kapitalleistungen aus Vorsorge und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile)

Steuerpflichtiger: 2. Säule (Pensionskasse) Säule 3a Andere

Zahlungsdatum:

1010

1020

Ehefrau: 2. Säule (Pensionskasse) Säule 3a Andere

Zahlungsdatum:

Natürliche Personen 2011 3

Vermögen am 31. Dezember 2011 in der Schweiz und im Ausland

8. AKTIVEN

Steuerwert

31.12.2010 Rubrik

Steuerwert

31.12.2011

Grundeigentum im Kanton (zum Steuerwert per 31.12.2011 zu deklarieren)

2910

  • Betrieblich genutzte Gebäude in der Wohngemeinde 2911

  • Betrieblich genutzte Grundgüter in der Wohngemeinde 2912

  • Betrieblich genutzte Gebäude ausserhalb der Wohngemeinde 2913

  • Betrieblich genutzte Grundgüter ausserhalb der Wohngemeinde 2920

  • Private Gebäude in der Wohngemeinde 2921

  • Private Grundgüter in der Wohngemeinde 2922

  • Private Gebäude ausserhalb der Wohngemeinde 2923

  • Private Grundgüter ausserhalb der Wohngemeinde

Bewegliches Vermögen im Betrieb des Steuerpflichtigen

3010

  • Viehhabe (Total gemäss Beilage für Landwirtschaftsbetriebe)

  • Betriebsinventar des Steuerpflichtigen (Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Einrichtungen und Betriebsinventar usw.); 3020 Vorräte und Waren; Guthaben gegenüber Kunden (Debitoren); Wertschriften und sonstige Kapitalanlagen des Betriebes (Im Wertschriftenverzeichnis mit den Buchstaben E + F gekennzeichnet) ; Kasse und andere Aktiven (gemäss Bilanz).

Vermögensanteil an Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaften Beteiligungen an 3100

Erbengemeinschaften, an Gesellschaften, an familiären Betriebsgemeinschaften usw. die eine wirtschaftliche Einheit bilden

Nähere Bezeichnungen:

Wertschriften und sonstige Kapitalanlagen (Beilage 1)

3200

gemäss Total des Wertschriftenverzeichnisses (nach Abzug der in Rubrik 3020 bereits

aufgeführten Kapitalanlagen des Betriebes)

Anderes Vermögen

3300

Privatfahrzeuge (Beschreibung):

Bargeld

Gold / Edelmetalle Sammlungen / Kunstwerke

Anderes:

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Rückkaufswert

Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufjahr

Versicherungssumme Rückkaufswert

3400

Total Aktiven (Rubriken 2910 bis 3400)

3500

9. PASSIVEN

– Schulden von Geschäftsbetrieben am 31.12.2011 (Beilage 4)

3600

– Schulden von Landwirtschaftsbetrieben am 31.12.2011 (Beilage 4)

3700

– Privatschulden am 31.12.2011 (Beilage 4)

3800

– Sonderabzug

3900

– Total Abzüge (Rubriken 3600 bis 3900)

4000

Steuerbares Reinvermögen (Rubrik 3500 abzüglich Rubrik 4000)

4100

4200

  • Vermögen in einem anderen Kanton 4300

  • Vermögen im Ausland 4400

  • Gesamtes zur Festsetzung des Steuersatzes massgebendes Reinvermögen (Rubriken 4100 + 4200 + 4300)

10. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Haben Sie eine Schenkung geleistet oder erhalten

nein ja

Haben Sie durch Erbschaft infolge Tod Grundeigentum erhalten

nein ja

Haben Sie eine Erbschaft oder einen Erbschaftsvorausbezug geleistet oder erhalten

nein ja

Wenn ja, Höhe und Art der erhaltenen oder gegebenen Leistung angeben

überwiesen erhalten

(Eine Kopie der Verträge und/oder der Erbschafts-, Teilungs- und Schenkungsvereinbarung beilegen)

Verwandtschaftsgrad: wenn verstorben, Todestag:

Datum der Erbteilung oder der Leistung:

Genaue Angaben sowie letzter Wohnsitz des Verstorbenen oder des Schenkers:

Die steuerpflichtige Person, die nicht alle Einkommens- oder Vermögenselemente angibt, kann mit Busse und bei Benützung von gefälschten Dokumenten mit Gefängnis bestraft werden. Die Unterzeichneten erklären, dass diese Steuererklärung und die persönlichen Beilagen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt sind.

Ort und Datum: Unterschrift des Steuerpflichtigen:

Unterschrift Ehefrau/ Partner:

4 Natürliche Personen 2011

Berufsauslagen für Lohnbezüger 2011

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort:

Beilage 2

Name:

Vorname:

A. STEUERPFLICHTIGE PERSON/BZW. EHEMANN (Partner 1)

Allgemeine Angaben: Art und Dauer mit Beschäftigung und ohne Beschäftigung (gemäss Rubrik 310)

Wohnort

Arbeitsort

Arbeitgeber

von bis

Beschäftigungsgrad

1. Fahrkosten bis zum Arbeitsort

  1. a) öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus usw.)

  2. b) mit Privatfahrzeug Fahrrad/Motorroller (Fr. 700.– / Jahr) Motorrad / Scooter (Fr. 0.40 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. Auto (bis Fr. 0.70 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr.

2. Auswärtige Verpflegung

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

Kantine (verbilligt)

Tage à Fr. 7.50 (max. Fr. 1'600.–)

3. Schichtarbeit

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

4. Wochenaufenthalt : Zeitraum von

bis

Zimmer: Fr.

+ 2. Mahlzeit:

(Tage à Fr. 15.– max. Fr. 3'200.–) =

5. Übrige Berufsauslagen (3 % vom Nettolohn pro Jahr: mindestens Fr. 2'000.–;

höchstens Fr. 4'000.–)

6. Selbstbezahlte Weiterbildungskosten, Park&Rail und Verschiedenes (näher zu

bezeichnen):

Total der Berufsauslagen zu übertragen

in Rubrik 1910 auf Seite 3

Bemerkungen:

B. EHEFRAU (Partner 2)

Allgemeine Angaben: Art und Dauer mit Beschäftigung und ohne Beschäftigung (gemäss Rubrik 310a)

Wohnort

Arbeitsort

Arbeitgeber

von bis

Beschäftigungsgrad

1. Fahrkosten bis zum Arbeitsort

  1. a) öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus usw.)

  2. b) mit Privatfahrzeug Fahrrad/Motorroller (Fr. 700.– / Jahr) Motorrad / Scooter (Fr. 0.40 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. Auto (bis Fr. 0.70 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr.

2. Auswärtige Verpflegung

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

Kantine (verbilligt)

Tage à Fr. 7.50 (max. Fr. 1'600.–)

3. Schichtarbeit

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

4. Wochenaufenthalt : Zeitraum von

bis

Zimmer: Fr.

+ 2. Mahlzeit:

(Tage à Fr. 15.– max. Fr. 3'200.–) =

5. Übrige Berufsauslagen (3 % vom Nettolohn pro Jahr: mindestens Fr. 2'000.–;

höchstens Fr. 4'000.–)

6. Selbstbezahlte Weiterbildungskosten, Park&Rail und Verschiedenes (näher zu

bezeichnen):

Total der Berufsauslagen zu übertragen

in Rubrik 1920 auf Seite 3

Bemerkungen:

Andere Abzüge

PRÄMIEN UND VERSICHERUNGSBEITRÄGE SOWIE SPARZINSEN

Prämien für Lebens- und Rentenversicherungen (Bestätigungen müssen beigelegt werden)

Sparzinsen gemäss Wertschriftenverzeichnis mit Code A

Prämien für Unfall- und Krankenversicherungen

abzüglich Subventionen

. /.

Total zu übertragen in Rubrik 2560 auf Seite 3

Maximalabzüge: Ehepaare Fr. 3'950.– / übrige Personen Fr. 1'560.– / pro Kind Fr. 1'090.–

SELBSTBEHALTE UND KRANKHEITSKOSTEN (inkl. Zahnarzt und Brillen), WELCHE NICHT VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN WURDEN

Die Bescheinigung der Krankenkasse ist zu verlangen und beizulegen

Abzug für Bewohner von Pflege- oder Krankenheimen: Pauschalabzug von Fr. 40.– pro Tag (max.

365 Tage x Fr. 40.- = Fr. 14'600.–)

Tatsächliche Kosten:

Rechnungsdatum:

Leistungserbringer:

Betrag netto:

Total zu übertragen in Rubrik 2565 a) Seite 3

BEHINDERUNGSBEDINGTE KOSTEN

Pauschalabzüge möglich: (Bescheinigungen für Hilflosenentschädigung und / oder Arztzeugnis beilegen)

Empfänger Hilflosenentschädigung: des leichten Grades = Fr. 2'500.– / mittleren Grades = Fr. 5'000.– / schweren Grades = Fr. 7'500.–

Pauschalabzug für Personen mit Zöliakie, Diabetes, Nierenerkrankungen und Gehörlosigkeit:

Fr. 2'500.– +

Tatsächliche Kosten:

Rechnungsdatum:

Leistungserbringer:

Betrag netto:

Total zu übertragen in Rubrik 2565 b) Seite 3

SPENDEN UND FREIWILLIGE ZUWENDUNGEN AN JURISTISCHE PERSONEN UND AN EINE POLITISCHE PARTEI

Datum:

Bezeichnung der juristischen Person:

Politische Partei:

Betrag:

Total zu übertragen in Rubrik 2570 Seite 3

Liegenschaftsverzeichnis

per 31.12.2011

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort:

Beilage 3

Name:

Vorname:

Bitte nummerieren Sie die Liegenschaften (haben Sie mehr als 4, so verwenden Sie bitte ein neues Blatt)

BEZEICHNUNG

OBJEKT Nr.:_____

OBJEKT Nr.:_____

OBJEKT Nr.:_____

OBJEKT Nr.:_____

Standort Kanton oder Land

Standort Gemeinde

Adresse

1

Art der Liegenschaft

Baujahr

Datum bei Verkauf der Liegenschaft

2

Anzahl Zimmer

Fläche der Wohnung in m2, Fläche der vermieteten Reben in m2

bewohnt seit

bewohnt bis

LIEGENSCHAFTEN AUSSERHALB KANTON WALLIS

3

Liegenschaften Ausserkantonal (Steuerwert)

4

Liegenschaften im Ausland (Marktwert)

EINKOMMEN AUS LIEGENSCHAFTEN 2011

Bruttoeigenmietwert der privat benutzten Liegenschaften

Erträge der unmöbliert vermieteten Liegenschaften

Erträge der möbliert vermieteten Liegenschaften

. /. Abzug für möbl. vermietete Liegenschaften (20%)

5

Erträge von vermieteten Objekten für geschäftliche Zwecke

Mieten, Pachtzinsen, Baurechtzinsen usw.

Subventionen, Wohnbauförderung und andere Erträge

Total Bruttoeinkommen

6

. /.Pauschalabzug

7

. /.effektive Unterhaltskosten

Nettoeinkommen

1 Wohnung, Haus, Villa, Chalet usw.

2 von 15 bis 20 m2 = 1.5 Zi-Whg, evt.

2 Zi-Whg usw. (Die Küche wird nicht berücksichtigt)

3 Liegenschaften Ausserkantonal: Steuerwert Wohnsitzkanton

4 Liegenschaften im Ausland: Marktwert

5 Nur die effektiven Kosten sind abzugsberechtigt

6 Pauschalabzug Gebäude: bis 10 Jahre

= 10% / Gebäude über 10 Jahre = 20%

7

gem. detaillierten Beilagen

(Die Totale der Zusatzblätter sind zu übertragen)

Nettoertrag aus Liegenschaften im Kanton Wallis (zu übertragen

in Rubrik 1110, Seite 2)

Nettoertrag aus Liegenschaften gelegen in einem anderen Schweizer Kanton (zu übertragen in Rubrik 1120, Seite 2)

Nettoertrag aus Liegenschaften gelegen im Ausland (zu übertragen in Rubrik 1130, Seite 2)

Bemerkungen (Erbschaft, Kauf, Verkauf, Nutzniessung, Wohnrecht

usw.)

Effektive Unterhaltskosten im Jahre 2011

Bitte die Unterhaltskosten auflisten und die Rechnungen (Kopien) beilegen. Kosten infolge Umbau, Anbau usw., die einen Mehrwert zur Folge haben, können nicht zum Abzug zugelassen werden.

Datum Firma und Art der Arbeiten OBJEKT Nr.:_____ OBJEKT Nr.:_____ OBJEKT Nr.:_____ OBJEKT Nr.:_____

Betriebskosten: (gemäss Beilagen)

Gebäudesachversicherungen (Feuer, Wasser usw.)

Gebäudehaftpflichtversicherung

Grundstücksteuern

Wiederkehrende Kehrichtgebühren (ohne Sackgebühren)

Abwassergebühren

Heizungskontrolle

Brennerabonnement

Grundgebühren für Strom, Wasser, Gas usw. Nebenkosten Hausverwaltung (ohne Heizung und Warmwasser)

Unterhaltskosten: (gemäss Beilagen)

Total zu übertragen auf die Vorderseite unter effektive Unterhaltskosten

Beilage für Landwirtschaftsbetriebe 2011

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort:

Name:

Vorname:

Dieser Fragebogen muss von Landwirten ausgefüllt werden, die ihre Landwirtschaft im Nebenberuf ausüben und nicht buchführungspflichtig sind.

  1. 1) STEUERPFLICHTIGES VERMÖGEN

1.1) Viehhabe (Stand am 31.12.2011)

STEUERWERT

STEUERWERT

Anzahl

Tiere

in Fr.

Total

Anzahl

Tiere

in Fr.

Total

Kühe

2'000

Mutterschweine, Eber

350

Rinder über 2 Jahre

1'800

Mastschweine

300

Rinder 1 bis 2 Jahre

1'200

Ziegen und Schafe

150

Aufzuchtskälber

500

Geflügel (ab 10 Stück)

10

Mastvieh / Remonten

1'500

Bienenvölker

150

Pferde

2'000

Hirsche

400

Fohlen bis zu 1 Jahr

1'000

Total zu übertragen

in Rubrik 3010 (Seite 4)

1.2) Bewegliches Betriebsvermögen (Material, Maschinen,

Waren und andere Aktiven)

sind in Rubrik 3020 auf Seite 4 zu

übertragen

Fr.

  1. 2) NETTONORMEN FÜR KLEINBETRIEBE MIT VIEHHABE Steuerpflichtige mit Viehhabe, die nicht buchführungspflichtig sind, können das landwirtschaftliche Einkommen ohne Belege nach Nettonormen deklarieren. Diese beinhalten unter anderem die landwirtschaftlichen Beiträge, die Löhne, die Abschreibungen, die bezahlten und einkassierten Zinsen und Pachtzinsen. Folgende Normen sind anzuwenden: Flachland Fr. 2'000.– pro GVE Hügelzone + Zonen I und II Fr. 1'500.– pro GVE Bergzonen III + IV Fr. 1'600.– pro GVE Für die Eringerrasse reduziert sich diese Norm um 30% – Sofern diese Nettonormen angewendet werden, ist die Ziffer 4 dieser Beilage auszufüllen.

Löhne und Arbeiten durch Dritte:

Bei Kollektivarbeiten (den Totalbetrag angeben und die Rechnungen beilegen).

Durch Dritte ausgeführte Maschinenarbeiten (den Totalbetrag angeben und die Rechnungen beilegen).

Die abgezogenen Löhne müssen mit der Abrechnung an die Sozialkassen übereinstimmen (Kopie der AHV-Abrechnung beilegen).

Für im Familienbetrieb mitarbeitende, minderjährige Kinder kann frühestens für die Zeit nach dem Schulaustritt

ein Lohn angerechnet

werden, insofern eine tatsächliche Mitarbeit nachgewiesen wird.

Pachtzinsen: (die Bestätigungen sind beizulegen)

Um den Abzug für Pachtzinsen geltend machen zu können, muss der Pächter die Adresse des Besitzers, den Betrag,

die Fläche und die

Gemeinde des Pachtlandes angeben.

Kinderzulagen: in Rubrik 220/220a zu deklarieren.

Schuldzinsen lastend auf Landwirtschaft: in Rubrik 1710

zu übertragen.

Buchführungspflichtig sind:

  • Landwirte, deren jährliche Bruttoeinnahmen mehr als Fr. 75'000.– betragen (inkl. Direktzahlungen und Subventionen)

  • Landwirte, die ihre Betriebe hauptamtlich bewirtschaften

  • Landwirte, die beantragen, nach dem tatsächlichen Landwirtschaftseinkommen besteuert zu werden

  • Landwirte, die eine Rückstellung für eine Wertverminderung von landwirtschaftlichem Boden geltend machen

Wenn immer möglich, sollte das landwirtschaftliche Einkommen von derjenigen Person versteuert werden, welche den Landwirtschafts-

betrieb bewirtschaftet. Im Zweifelsfall ist das landw. Einkommen in der Kolonne « Steuerpflichtiger » einzutragen.

  1. 3) ERMITTLUNG DES EINKOMMENS AUS LANDWIRTSCHAFT Nur für Betriebe, die nicht buchführungspflichtig sind. Dieses Formular ist auszufüllen ab 1 GVE bzw. 6 Schafen oder Ziegen. Subventionen sind zu 100% steuerbar.

(A)

(B)

Einheit, Abzug je

(C)

Nettoeinkommen

Kulturen

Einnahmen

Einheit, Anzahl GVE

GVE oder Prozent-

Total der Betriebs-

2011

Viehwirtschaft / Diverse

in Fr.

oder Bruttokosten

satz der Betriebs-

kosten

kosten

(A abzüglich C)

a Rebbau inkl. Tafeltrauben (eigene Reben)

m2

B x 1.20 pro m2

b Rebbau inkl. Tafeltrauben (gemietete Reben)

m2

B x 0.95 pro m2

c Obstbau

35% von A

d Gemüse und Beeren

40% von A

e Ackerbau

45% von A

f Kartoffeln

45% von A

g VIEHWIRTSCHAFT

Braunvieh/Fleckvieh (Milch, Milchprodukte und Kälber)

GVE

B x 2'750.–

Eringerrasse (Milch, Milchprodukte und Kälber)

GVE

B x 2'550.–

Ohne Handelsmilchproduktion (Fleisch und Mastvieh)

GVE

B x 2'000.–

Ziegen und Schafe (Milch)

Einheit

B x 500.–

Ziegen und Schafe (Fleisch)

Einheit

B x 300.–

Anderes Vieh

50% von A

h Bienenzucht

Völker

B x 280.–

i Naturalbezüge für Familie und Angestellte (siehe Wegleitung)

50% von A

j Futtergetreide- und Holzverkauf

k Arbeiten für Dritte ohne Maschinen, Personalmiete

50% von A

l Arbeiten für Dritte mit Maschinen

m Pachtzinsen

n DIREKTZAHLUNGEN, SUBVENTIONEN, DIVERSE

ENTSCHÄDIGUNGEN

Total Einnahmen

Betriebskosten

(Total Buch-

stabe C)

Betriebskosten

o Löhne und Sozialleistungen

100% von B

p Maschinenarbeit durch Dritte

50% von B

q Kollektivarbeiten

35% von B

r Pachtzinsen und Sömmerungskosten

100% von B

s Reparatur von Rebmauern

100% von B

t Andere Betriebskosten (zu belegen)

100% von B

LANDWIRTSCHAFTLICHES EINKOMMEN OHNE AHV-BEITRÄGE UND FINANZIERUNGSKOSTEN

(Total der Einnahmen abzüglich Buchstaben o-t)

  1. 4) ERMITTLUNG DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN EINKOMMENS FÜR KLEINBETRIEBE MIT VIEHHABE Flachland Hügelzone Bergzonen Anzahl Viehhaltung / Viehart (zutreffendes + Zonen I und II + Zonen III und IV Nettoeinkommen GVE ankreuzen) (zutreffendes ankreuzen) (zutreffendes ankreuzen)

u Eringerrasse

1'400.–

1'050.–

1'120.–

v Andere

2'000.–

1'500.–

1'600.–

Total gemäss Nettonormen (Buchstaben u +v)

Gesamttotal zu übertragen in Rubrik 210 und /oder 210a

Gesamttotal (3+4)

Anteil Ehefrau / Partner

N.B. Sämtliche Einnahmen müssen belegt werden (Weinernte, Obstverkäufe usw.).

Die geltend gemachten Betriebskosten (siehe Buchstaben

o-t) müssen nachgewiesen werden.

Der Abzug für die Reparatur von Rebmauern wird akzeptiert, insofern es sich nicht um neue Mauern handelt.

Umbruchkosten von Reben können abgezogen werden, mit Ausnahme von hinzugefügtem Humus /Land.

Verzeichnis der Wertschriften und Kapitalanlagen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer 2011 KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN – DIREKTE BUNDESSTEUER Beilage 1

Dossier-Nr.:

Steuerpflichtigen-Nr.:

Gemeinde:

K

E

Leer lassen

2. HEIRAT ODER EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT

1. WOHNSITZ

WÄHREND DES JAHRES 2011

Am 31. Dezember 2010

Kanton

Name des Ehepartners / Partners

Am 31. Dezember 2011

Kanton

Vorname

Änderungen während des Jahres:

Geburtsdatum

Ankunft aus einem anderen Kanton am:

Ankunft aus einem anderen Kanton am :

Herkommend von (Kanton / Land)

Ehemalige Adresse des Ehepartners / Partners

Ende der Steuerpflicht:

Wegzug ins Ausland am:

Todestag am:

3. BETEILIGUNGEN AN KOLLEKTIV- UND KOMMANDITGESELLSCHAFTEN

4. BESONDERE BEMERKUNGEN

5. VERANLAGUNG LOTTERIEGEWINNE

Lotteriegewinne 2011 (Sport-Toto, Toto X, PMU usw.) Originalbescheinigungen der Bargewinne und Spieleinsätze obligatorisch Gewinn 2011 in Fr.

Bargewinne mit Abzug der Verrechnungssteuer (bei mehreren Gewinnen ist eine detaillierte Liste beizulegen) Bargewinne ohne Abzug der Verrechnungssteuer (bei mehreren Gewinnen ist eine detaillierte Liste beizulegen)

Naturalgewinne z.B. Auto (80%

des Verkehrswertes)

Abziehbar: Nachgewiesene Spieleinsätze je Kategorie bis maximal 5% des Bruttogewinnes, für deklarierte Lotteriegewinne (Liste beilegen)

TOTAL: zu übertragen in Rubrik 1230

Total Verrechnungssteuer (35 %) auf Lotteriegewinne

6. ERKLÄRUNG DES STEUERPFLICHTIGEN UND ANTRAGSTELLERS

Ich bestätige hiermit die Richtigkeit der in diesem Verzeichnis und Antrag gemachten Angaben, insbesondere, dass die Verrechnungssteuer von 35 % von den in der Kolonne 5 auf der Rückseite angegebenen Erträgen abgezogen wurde.

Ort und Datum

Unterschrift des Steuerpflichtigen Unterschrift des Ehepartners / Partners

Bankbescheinigungen und Couponsabrechnungen beilegen

Detailverzeichnis der Wertschriften und Guthaben 2011

Valoren-Nr. Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte Zugang

Abgang

Kosten Vermögen

Bruttoerträge

inkl. Konto-Nr., IBAN-Nr. oder Depot-Nr. Kauf

Saldierung

Verwaltung Steuerwert am

der Verrechnungssteuer

Eröffnung

Verkauf

Wertschriften 31.12.2011

Nennwert

Verfall

씲 Pauschal 1‰ Total Franken

unterliegend nicht unterliegend

Codes

Total Franken Total Franken

Stückwert Datum

Datum

씲 Effektive Spesen ohne Rappen

ohne Rappen ohne Rappen

1 2

3 4

5 6

Übertrag aus allfälligen Beiblättern

Übertrag aus Ergänzungsblatt DA-1/R-US

3

Angaben der Codes

Total Aufwendungen für Wertschriften (zu übertragen in Rubrik 1800)

A = Sparkapitalien

(effektive Spesen gemäss ausgewiesenen Belegen oder bei Pauschalabzug 1‰, aber maximum Fr. 1000.– der Ziffer 4-4a)

E = Geschäft Steuerpflichtiger

F = Geschäft Ehegattin

4

5

6

PP = Beteiligungen des Privatvermögens Total Bruttovermögen und Bruttoerträge

4a

5a

6a

PCE = Beteiligungen Geschäftsvermögen Steuerpflichtiger

./.

./.

./.

./. Rabatt 40 % auf Code PP (Beteiligungen auf Privatvermögen)

PCF = Beteiligungen Geschäftsvermögen Ehegattin

5b

6b

Zwischentotal der Erträge

Bei anderen Vermögenswerten = Feld leer lassen

4-4a

5b+6b

TOTALE ZU ÜBERTRAGEN (Vermögen in Rubrik 3200 / Erträge in Rubrik 1210)

x 35%

Entscheid

(leer lassen)

Wichtig Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer (35 % des Totals der Kolonne 5)

Für die im Jahre 2011 ausgegebenen, gekauften, verkauf-

Antrag auf Rückerstattung des Steuerrückbehaltes USA (R-US)

ten oder zurückgegebenen Titel ist das genaue Ausgabe-,

Kauf- oder Rückkaufsdatum anzugeben. Antrag auf pauschale Steueranrechnung (DA-1)

Die Lotteriegewinne sind zwingend in Ziffer 5 auf der Beteiligungen aus Geschäftsvermögen

Vorderseite einzutragen. Total «PCE und PCF»: Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens

(50% des Totals «PCE und PCF»)

(zu übertragen in Rubrik 2000)

Schuldenverzeichnis per 31.12.2011

Beilage 4

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort:

Name:

Vorname:

PRIVATSCHULDEN

Name des Gläubigers

Konto-Nr.

Art der Schuld 1

Schuldsaldo in Fr.

Zins %

Zins in Fr. 2

Total der Privatschulden zu übertragen in Rubrik 3800 auf Seite

4

Total der privaten Schuldzinsen zu übertragen in Rubrik 1720 auf Seite 3

LANDWIRTSCHAFTSSCHULDEN

Name des Gläubigers

Konto-Nr.

Art der Schuld 1

Schuldsaldo in Fr.

Zins %

Zins in Fr. 2

Total der Landwirtschaftsschulden zu übertragen in Rubrik 3700 auf Seite 4

Total der Schuldzinsen aus Landwirtschaft zu übertragen in Rubrik 1710 auf Seite 3

GESCHÄFTSSCHULDEN

Name des Gläubigers

Konto-Nr.

Art der Schuld 1

Schuldsaldo in Fr.

Zins %

Zins in Fr. 3

Total der Geschäftsschulden zu übertragen in Rubrik 3600 auf Seite 4

1 Privatkonto, Lohnkonto, Hypothek, Darlehen Dritter, Darlehen von eigener Gesellschaft, Baukredit, Konsumkredit.

2 Leasingkosten und Kreditaktkosten sind nicht abzugsberechtigt. Baukreditzinsen sind nur bei der Kantonssteuer abziehbar.

3 Schuldzinsen und Kreditaktkosten von

Geschäftsbetrieben werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

(Rubriken 100 – 100a – 150 – 150a)

Renten, Pensionen und andere Renten

Beilage 5

per 31.12.2011

Steuerpflichtigen-Nr.: Wohnort:

Name: Vorname:

AHV UND IV RENTEN

Art der Rente (AHV Steuerpflichtiger, AHV Ehefrau, IV Steuerpflichtiger, IV Ehefrau) Bei IV- Invaliditätsgrad

Ehefrau

Steuerpflichtiger

Total der AHV und IV Renten der Ehefrau sind in die Rubrik 600a auf Seite 2 zu übertragen

Total der AHV und IV Renten des Steuerpflichtigen sind in die Rubrik 600 auf Seite 2 zu übertragen

RENTEN, PENSIONEN UND LEIBRENTEN

Rente des Abzug Abzug

Abzug für

Beginn Rente der Kantons- Direkte

Abzug für

Name der Institution Art der Rente 1 Steuerpflichtigen steuer Bundesst.

Direkte

der Rente Ehefrau in Fr.

Kantonssteuer

in Fr. in % in %

Bundessteuer

Total Renten der Ehefrau zu übertragen in Rubrik 610a auf Seite 2

Total Renten des Steuerpflichtigen zu übertragen in Rubrik 610 auf Seite 2

Total der Abzüge für Renten, Pensionen, Leibrenten und andere Renten zu übertragen in Rubrik 2530 auf Seite 3

Total der Abzüge für Renten, Pensionen, Leibrenten und andere Renten, festgesetzt durch die Steuerbehörde, werden Ihnen mit

der Veranlagung mitgeteilt

1 Berufliche Vorsorge, Gebundene Selbstvorsorge, Leibrente, Kapitalabfindung, Rückzahlung von Kapitaleinlagen, Prämienrückzahlungen, Beitragsrückzahlungen, Leistungen aus reinen

Risikoversicherungen, Einkünfte aus anderen Renten

ERWERBSAUSFALLENTSCHÄDIGUNGEN

Art (Arbeitslosenentschädigung, Militärversicherungen, Erwerbsausfallentschädigungen, Taggelder inkl. IV- Taggelder)

Ehefrau

Steuerpflichtiger

Total der Erwerbsausfallentschädigungen der Ehefrau sind in die Rubrik 720 a auf Seite 2 zu übertragen

Total der Erwerbsausfallentschädigungen des Steuerpflichtigen sind in die Rubrik 720 auf Seite 2 zu übertragen

ANDERE LEISTUNGEN

Andere Leistungen (näher zu bezeichnen)

Ehefrau

Steuerpflichtiger

Total der anderen Leistungen der Ehefrau sind in die Rubrik 721a auf Seite 2 zu übertragen

Total der anderen Leistungen des Steuerpflichtigen sind in die Rubrik 721 auf Seite 2 zu übertragen

Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit

Kantonale Steuerverwaltung

Natürliche Personen

Postfach 351

1951 Sitten

FRISTVERLÄNGERUNGSGESUCH

FÜR DIE ABGABE DER STEUERERKLÄRUNG

Sehr geehrte Damen und Herren

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Steuererklärung bis zu dem auf der ersten Seite

der Steuererklärung aufgeführten Datum

einzureichen, haben Sie die Möglichkeit eine Fristverlängerung bis am

zu verlangen.

Diese Verlängerung wird Ihnen gewährt, wenn Sie mit dem untenstehenden Einzahlungsschein

die vom Staatsrat festgelegte

Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– bis spätestens am 31. März 2012 überweisen. Mit diesem Vorgehen wird Ihnen die oben erwähnte

Frist automatisch gewährt. Ein schriftliches Gesuch ist nicht mehr nötig; die Zahlung allein ist massgebend.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung durch einen Vertreter ausfüllen lassen, hat dieser die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu

verlangen. In diesem Fall benötigen Sie den Einzahlungsschein nicht. Für

weitere Auskünfte wollen Sie sich bitte direkt an Ihren

Vertreter wenden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir den Steuerpflichtigen, welche

die Steuererklärung nicht in der festgesetzten Frist

abgeben und die kein Fristverlängerungsgesuch einreichen, nach dem Verfalldatum eine Mahnung zustellen werden. Diese

Mahnung enthält eine letzte Frist.

Nach Ablauf dieser Frist muss eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesem Verfahren der Fristverlängerung die Arbeit zu erleichtern, grüssen wir Sie freundlich.

▼▼▼▼ Vor der Einzahlung abzutrennen / A détacher avant le versement / Da staccare prima del versamento ▼▼▼▼

Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta

Einzahlung Giro

Versement Virement

Versamento Girata

Einzahlung für / Versement pour / Versamento per

Einzahlung für / Versement pour / Versamento per

Keine Mitteilungen anbringen

Pas de communications

Non aggiungete comunicazioni

1.12 - ISSA

Referenz-Nr./No de référence/No di riferimento

Konto / Compte / Conto

Konto / Compte / Conto

Einbezahlt von / Versé par / Versato da

CHF

CHF

▼ ▼

Einbezahlt von / Versé par / Versato da

609

442.06

Die Annahmestelle

L’office de dépôt

L’ufficio d’accettazione