Begriff und Unterscheidung Steuerbarkeit von Leistungen aus Lebensversicherungen

Begriff und Unterscheidung Steuerbarkeit von Leistungen aus Lebensversicherungen

Bei den rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie handelt es sich um Versicherungsprodukte, bei welchen die gesamte Prämie statt in jährlichen Raten bereits zu Beginn der Laufzeit des Versicherungsvertrages einbezahlt wird. Es ist zu unterscheiden zwischen rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie die der Vorsorge dienen und solchen, die nicht der Vorsorge dienen.

Hinweis:
Bei der Auszahlung der Versicherungsleistung kann der Versicherungsnehmer zwischen Kapital und Rentenleistung wählen. Wählt er statt der Kapitalauszahlung eine Rente, erfolgt dies in der Regel auf Grund eines neuabgeschlossenen Rentenvertrags. Es gibt die Möglichkeit einen Rentenvertrag auf Zeit oder auf Lebzeiten abzuschliessen. Zur Besteuerung siehe § 21 StG (Einkünfte aus Vorsorge).