Spesen Nebenerwerb
Spesen Nebenerwerb
Bei den zusammengerechneten Einkünften aus Nebenerwerben können die damit verbundenen Unkosten durch eine Pauschale abgegolten werden. Als Nebenerwerb gilt ein Erwerb, der neben einer entgeltlichen Haupterwerbstätigkeit (100 % ) ausgeübt wird. Ohne besonderen Nachweis beträgt der Abzug 20 % der Nettoeinkünfte pro Jahr (unter Berücksichtigung allfälliger Spesenvergütungen) mit einem Mindestbetrag und einem Höchstbetrag. Werden höhere Auslagen geltend gemacht, so sind sämtliche Auslagen nachzuweisen. Die Abzüge dürfen jedoch die Nettoeinkünfte nicht übersteigen.